Das Gesetzesdekret Nr. 40 vom 6. März 2017 legt die Regeln für die Überarbeitung der Vorschriften über den nationalen Zivildienst fest und richtet den universellen Zivildienst ein, der auf die unbewaffnete und gewaltfreie Verteidigung des Vaterlandes, die Bildung, den Frieden zwischen den Völkern sowie die Förderung der Grundwerte der Republik gemäß den Artikeln 52 Absatz 1 und 11 der Verfassung und unter Bezugnahme auf die Artikel 2 und 4 Absatz 2 derselben abzielt.
Der Übergang vom nationalen zum universellen Zivildienst zielt auf die Annahme von Anträgen auf Teilnahme am Zivildienst durch junge Ausländer, einschließlich Ausländer, die sich regelmäßig in Italien aufhalten und diese Erfahrung in Italien oder in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union machen möchten.
Das Gesetzesdekret n.40/2017 legt die Interventionsbereiche fest, in denen die Ziele des universellen Zivildienstes erreicht werden können; aber nicht nur das. Dieses Dekret definiert in der Tat die Planung, Organisation und Durchführung des Dienstes, die Rolle und die Aufgaben der beteiligten Stellen und der freiwilligen Mitarbeiter, die Kontrollen der durchgeführten Aktivitäten und die Finanzierung des Dienstes.