Schutz und Teilhabe

Das Unternehmen USL in Frosinone fördert den Schutz der Bürger, die sich an den Gesundheitsdienst wenden, indem es gemeinsame Regeln für alle Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen festlegt. Um dem Bürger einen klaren und eindeutigen Beschwerdeweg zu garantieren und die Nutzung von Hinweisen zu fördern, wurde ein Schutzsystem zur Verbesserung der Dienstleistungen eingerichtet.

Einreichung von Stellungnahmen, Einsprüchen, Beschwerden und Reklamationen

Art. 1

Nutzer, Verwandte oder Angehörige oder in der Region oder bei der ASL akkreditierte Freiwilligen- oder Rechtsschutzorganisationen können Bemerkungen, Einwände, Beschwerden oder Beschwerden gegen Handlungen oder Verhaltensweisen einreichen, die die Inanspruchnahme von Gesundheits- und Sozialleistungen verweigern oder einschränken.

Art. 2

Die Nutzer und die anderen in Art. 1 genannten Personen üben ihr Recht wie folgt aus:

  • brief in einfachem Papier, adressiert und an die ASL gesendet oder an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit in ihren Artikulationen übergeben;
  • ausfüllen eines vom Benutzer unterzeichneten Formulars, das im URP verteilt wird;
  • telefonische oder Fax-Meldung an das oben genannte Büro;
  • gespräch mit dem URP-Verantwortlichen

Für telefonische Meldungen und Interviews wird eine entsprechende Protokollkarte erstellt, auf der vermerkt wird, was mit der Erfassung der Daten für die inhaltliche Kommunikation gemeldet wurde. Die mündliche Anzeige erfolgt in Anwesenheit eines Zeugen.

Art. 3

Bemerkungen, Einsprüche, Beschwerden oder Reklamationen müssen innerhalb von 15 Tagen nach Kenntnisnahme der rechtsverletzenden Handlung oder des rechtsverletzenden Verhaltens durch den Betroffenen gemäß den Bestimmungen von Art. 14 Absatz 5 des Gesetzesdekrets 502/92 in der durch das Gesetzesdekret 517/93 geänderten Fassung eingereicht werden.

Art. 4

Bemerkungen, Einwände, Beschwerden oder Reklamationen, die auf die oben angegebene Weise vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit eingereicht oder erhalten werden, müssen, wenn sie nicht sofort gelöst werden können, innerhalb einer Frist von maximal 3 Tagen oder in jedem Fall innerhalb der der Dringlichkeit des Falls entsprechenden Zeit an die Leitung der ASL weitergeleitet werden.

Art. 5

Die URP teilt den betroffenen Dienstleitern innerhalb von drei Tagen die Mitteilung des Widerspruchs, die Beobachtung, die Beschwerde oder die Beschwerde mit, damit diese alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das Fortbestehen einer möglichen Störung zu vermeiden, und der ersuchenden Stelle innerhalb von 7 Tagen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, um dem Benutzer eine angemessene Antwort zu übermitteln.

Art. 6

In der ASL wurde mit Beschluss Nr. 2253 vom 03.08.95 ein Amt für Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet, das folgende Aufgaben wahrnimmt:

  • die von den in Artikel 1 dieser Verordnung genannten Stellen eingereichten Bemerkungen, Einwände, Beschwerden oder Verwaltungsbeschwerden zum Schutz des Bürgers gegen Handlungen oder Verhaltensweisen, mit denen die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheits- oder Sozialfürsorge verweigert oder eingeschränkt wird, entgegenzunehmen;
  • vorbereitung der Untersuchungstätigkeit und rechtzeitige Antwort an den Benutzer für die einfachste Definition von Meldungen im Auftrag des Generaldirektors;
  • bei Beschwerden von offensichtlicher Komplexität ist die Untersuchung durchzuführen und dem gesetzlichen Vertreter die Stellungnahme für die notwendige Definition vorzulegen. Die ÖREB für die Durchführung der Untersuchungstätigkeit liefert die notwendigen Elemente für die Schulung des Urteils und fordert auch Berichte oder Stellungnahmen von den Verantwortlichen der Dienste, der operativen Einheiten oder der Büros der ASL an;
  • dem Benutzer alle Informationen und alles andere zur Verfügung zu stellen, was erforderlich ist, um den Schutz der Rechte zu gewährleisten, die ihm nach den geltenden Rechtsvorschriften zustehen;
  • vorbereitung des vom gesetzlichen Vertreter der Einrichtung unterzeichneten Antwortschreibens an den Benutzer, in dem erklärt wird, dass die Einreichung der oben genannten Bemerkungen und Einwände die Einreichung von gerichtlichen Anfechtungen gemäß Artikel 14 Absatz 5 des Gesetzesdekrets 502/92 in der durch das Gesetzesdekret 517/93 geänderten Fassung nicht verhindert oder ausschließt.

Art. 7

Der Verantwortliche des URP, der gemäß Gesetz 241/90 benannt wurde, führt die folgenden Aufgaben aus:

  • nimmt Beschwerden, Einsprüche und behördliche Stellungnahmen gemäß Art. 1 dieser Verordnung entgegen;
  • sorgt für die Unterweisung und Definition von Hinweisen auf eine einfache Lösung;
  • ordnet die Bearbeitung von Beschwerden an und unterscheidet diejenigen, die am einfachsten zu lösen sind, indem sie dem Benutzer eine rechtzeitige Antwort gibt;
  • aktiver gemischter Schlichtungsausschuss für die Prüfung von Meldungen, von denen er durch ehrenamtliche Vereinigungen und Schutzorganisationen Kenntnis erlangt;
  • sendet dem Benutzer eine Antwort und sendet gleichzeitig eine Kopie davon an den Leiter des Dienstes, den Leiter der betreffenden operativen Einheit und den Sektorkoordinator, um die erforderlichen Maßnahmen und Maßnahmen zu ergreifen;
  • veranlasst, das Verfahren zur Überprüfung der Beschwerde einzuleiten, wenn der Benutzer die erhaltene Antwort für unbefriedigend erklärt.

Gemischte Schlichtungskommission: Betriebsdisziplin

Art. 8

In Fällen, in denen der Antrag die Verletzung von Grundsätzen zum Gegenstand hat, die sich aus den von der Firma USL und den Freiwilligen- und Vormundschaftsverbänden unterzeichneten Rechtekarten ergeben, wird die Prüfung an eine gemischte Schlichtungskommission überwiesen, die sich aus einem Vertreter der Firma USL, einem Vertreter der Region und einem Vertreter der Freiwilligenverbände zusammensetzt. Die so gebildete Kommission wird von dem regionalen Bürgerbeauftragten geleitet, der gemäß den Bestimmungen des Regionalstatuts in Umsetzung des Gesetzes 142/90 eingerichtet wurde, oder von einer anderen Person außerhalb der ASL-Verwaltung, die im Einvernehmen mit den betroffenen Verbänden ermittelt und vom gesetzlichen Vertreter der öffentlichen Körperschaft ernannt wird. Der regionale Bürgerbeauftragte erhält die administrativen oder mündlichen Bemerkungen, Einsprüche, Beschwerden oder Beschwerden, erwirbt die beim URP eingereichten Schriftsätze und ordnet die notwendigen Ermittlungen und Hinweise an.

Transparenz der Firmenakten

Das Gesetz Nr. 241/1990 gibt dem Bürger die Schlüssel, um über die ihn betreffenden Verwaltungsverfahren informiert zu werden und an deren Festlegung mitzuwirken. Die Büros des Unternehmens sind verpflichtet, transparente, effiziente und fristgerechte Antworten (die in der Verordnung oder in Ermangelung eines Gesetzes festgelegt sind) auf die Anfragen der Gemeinschaft zu geben. Hier sind die Werkzeuge, die von jedem verwendet werden können, der in seinem Interesse dem Unternehmen helfen möchte, seine Büros besser zu betreiben. In der Tat, das Gesetz Nr. 241 vom 7. August 1990:

  • ermöglicht es, das Büro und die für den Vorgang verantwortlichen Führungskräfte zu identifizieren: Bei vorsätzlichem Verhalten ermöglicht es, das Büro in Verzug zu setzen oder vor Gericht zu gehen, wobei die Verantwortlichen auch zum Zwecke der Geltendmachung von Schadensersatz angegeben werden;
  • verpflichtet das Unternehmen, ein Verfahren innerhalb bestimmter Fristen abzuschließen, die in der Verordnung oder in Ermangelung eines solchen durch das Gesetz 241 festgelegt sind: dreißig Tage nach Beginn des Verfahrens (wenn dieses von Amts wegen eingeleitet wird) oder nach Eingang des Antrags des Betroffenen;
  • das Recht auf Zugang zu den Akten (Einsichtnahme, Kopie, beglaubigte oder beglaubigte Kopie usw.): Das Recht auf Zugang ist ein Recht auf Information, das jedem zuerkannt wird, der ein Interesse am Schutz rechtlich relevanter Situationen hat: Der Zugang kann nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verweigert werden;
  • ermöglicht die Teilnahme an der Festlegung eines Verfahrens: Die Teilnahme betrifft im engeren Sinne die Adressaten; dieses Recht erstreckt sich jedoch auch auf diejenigen, die durch die endgültige Maßnahme geschädigt werden können: Das heißt, es können auch diejenigen Personen in das Verfahren einbezogen werden, die durch die endgültige Verwaltungsmaßnahme geschädigt werden können oder Träger weitverbreiteter Interessen sind, wie Verbände, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bürgerausschüsse usw. zum Beispiel Verfahren für ein Hygiene- und Gesundheitsgutachten in Bezug auf eine Industriesiedlung, zusätzlich zu den Antragstellern (gesetzlicher Vertreter, Planer). Sie können die Teilnahme derselben Bürger oder Verbände beantragen, die ihr Interesse oder das der Umwelt, in der die Arbeit ausgeführt werden soll, gefährden.

Kontakt

Direktor: Dr. Francesco Giorgi

Hauptsitz Frosinone

  • Adresse: Via Armando Fabi, Edificio N – 03100 Frosinone
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  • Telefon: 0775.8822052 – 0775.8822054 – 0775.8822055
  • Fax: 0775.8822053
  • E-Mail: urp@aslfrosinone.it
  • Tage und Uhrzeiten: Montag bis Samstag/8.00 – 14.00 Uhr

Sitz Sora

  • Anschrift: Presidio Ospedaliero di Sora – 03039 Sora
  • Gebührenfrei: 800716963
  • Telefon: 0776.8294149
  • E-Mail: urp@aslfrosinone.it
  • Tage und Zeiten: Montag bis Freitag 8.30 – 13.30 Uhr; Samstag 8.30 – 12.30 Uhr

Sitz Bezirk Sora

  • Adresse: Via Principe di Piemonte – 03039 Sora
  • Gebührenfrei: 800716963
  • Telefon: 0776.821878
  • E-Mail: urp@aslfrosinone.it
  • Tage und Uhrzeiten: Montag bis Samstag/8.00 – 14.00 Uhr

Sitz Cassino

  • Anschrift: Presidio Ospedaliero di Cassino – 03043 Cassino
  • Gebührenfrei: 800716963
  • Telefon: 0776.3929398 – 0776.3929265
  • Fax: 0776.3929050
  • E-Mail: urp@aslfrosinone.it
  • Tage und Uhrzeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 14.00 Uhr; Montag und Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr

Sitz Bezirk Cassino

  • Adresse: Via G. De Bosis – 03043 Cassino
  • Gebührenfrei: 800716963
  • Telefon: 0776.303558
  • E-Mail: urp@aslfrosinone.it
  • Tage und Uhrzeiten: Montag bis Samstag/8.00 – 14.00 Uhr

Sitz Alatri

  • Anschrift: Presidio Ospedaliero di Alatri – 03011 Alatri
  • Gebührenfrei: 800716963
  • Telefon: 0775.4385199
  • E-Mail: urp@aslfrosinone.it
  • Tage und Uhrzeiten: Montag bis Samstag/8.00 – 14.00 Uhr

Sitz des Gesundheitshauses von Pontecorvo

  • Anschrift: Casa della Salute – 03037 Pontecorvo
  • Gebührenfrei: 800716963
  • Telefon: 0776.7692917
  • E-Mail: urp@aslfrosinone.it
  • Tage und Uhrzeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 14.00 Uhr; Montag und Mittwoch 15.00-17.00 Uhr

Letzte Aktualisierung: 04/04/2024

Pubblicato il: 03/03/2022

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