Verantwortlich für Korruptionsprävention und Transparenz

Das Gesetz Nr. 190 vom 6. November 2012 Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Illegalität in der öffentlichen Verwaltung in Art. 1 Abs. 5 sieht die Erstellung von Dreijahresplänen zur Korruptionsprävention (PTPC) in allen öffentlichen Verwaltungen gemäß Art. 1 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 165 vom 30. März 2001 und in Art. 1 Absatz 7 die Ernennung eines Verantwortlichen für die Korruptionsprävention vor.

In Anbetracht der im PTPC enthaltenen Verpflichtungen und der Angaben im Rundschreiben Nr. 1 der Abteilung für den öffentlichen Dienst aus dem Jahr 2013 hat der Leiter der Korruptionsverhütung alle Führungskräfte der Unternehmensverbände aufgefordert, einen Ansprechpartner für das PTPC für ihren Zuständigkeitsbereich zu ernennen: So wurden 22 Mitarbeiter mit und ohne Führungsqualitäten ermittelt, die eine multidisziplinäre Task Force zur Unterstützung der Struktur der Antikorruption bilden, deren Funktionen im Nationalen Antikorruptionsplan festgelegt wurden und die aktiv an der Ausarbeitung der Aktualisierung mitgewirkt haben.

In Anbetracht der anspruchsvollen und heiklen Aufgabe der Verbindung mit allen Unternehmensstrukturen wurde der zusätzliche Beitrag von zwei zentralen Ansprechpartnern gewährleistet, die den Leiter der Korruptionsverhütung unterstützen und in enger Verbindung stehen, insbesondere bei der Umsetzung des Plans und seiner kontinuierlichen Aktualisierung und Integration.

Unter den Aufgaben, die dem Leiter der Korruptionsverhütung übertragen werden, wird die Annahme eines Verhaltenskodex durch das Gesetz 190 vom 6. November 2012 als eine grundlegende Präventionsmaßnahme angesehen. Das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 62 vom 16. April 2013 legt die allgemeinen Bestimmungen für die Angestellten der öffentlichen Verwaltung und die besonderen Bestimmungen für die Führungskräfte in Bezug auf Mindestpflichten in Bezug auf Sorgfalt, Loyalität, Unparteilichkeit und gutes Verhalten fest, die die Angestellten des öffentlichen Dienstes einhalten müssen.

In jeder Verwaltung übt der Verantwortliche für die Korruptionsprävention auch die Funktionen des Verantwortlichen für die Transparenz aus.

Kontakt

Vorbeugung von Korruption und Transparenz

Direktor: Dr. Francesco Giorgi

Hauptsitz Frosinone

  • Adresse: Via Armando Fabi – 03100 Frosinone
  • Telefon: 0775.8822056

Letzte Aktualisierung: 01/04/2022

Pubblicato il: 02/03/2022

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