Neue Vorschriften für Sponsoren, Logo und Nutzung von Räumen.
Mit Beschluss Nr. 1419 vom 07.11.2016 wurde die “Verordnung für die Gewährung von Patenschaften, für die Genehmigung der Verwendung des Logos des USL-Unternehmens von Frosinone und für die Verwaltung der Räume” genehmigt.
Die seit Jahren erwartete neue Unternehmensregelung führt Hinweise, Modalitäten und Fristen ein, sowohl für die Anträge als auch für die daraus resultierenden Genehmigungen, die eingehalten werden müssen.
Es ist vorgesehen, dass die Anträge mindestens 40 Tage vor den Veranstaltungen, auf die Bezug genommen wird, eingereicht werden und dass nach der Untersuchung der zu diesem Zweck delegierten Personalpartitur Diktionen, Layouts, Schemata und bildliche, fotografische und ausdrucksstarke Illustrationen vervollständigt werden können, bevor die Broschüren, Plakate und Plakate (falls vorgesehen) zur endgültigen Drucklegung an die Druckerei geschickt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anträge gemeinsam mit den hierarchischen und/oder funktionalen Verantwortlichen eingereicht werden müssen: Abteilungen und/oder Direktoren von PP.OO. und/oder Bezirksdirektoren. Dies dient auch dazu, einen größeren Impuls für die Information/Kommunikation über die von Zeit zu Zeit organisierten Initiativen zu gewährleisten.
Es liegt auch in der Verantwortung der Verantwortlichen der Strukturen, die Wege, Absichtserklärungen, gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen mit Körperschaften, Verbänden, Lieferanten usw. teilen, die neuen Vorschriften bekannt zu machen und sie für die entsprechenden Anforderungen durchzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Kongresse, Kongresse, andere Veranstaltungen und Absichtserklärungen, die bereits im betrieblichen Ausbildungsplan oder in anderen Rechtsakten beschlossen wurden, kein Antrag auf Schirmherrschaft und Logo gestellt werden muss. Das Firmenlogo und der Wortlaut „unter der Schirmherrschaft des ASL Frosinone“ können verwendet werden. Für sie reicht es aus, dem Pressebüro mindestens 40 Tage vor dem geplanten Datum eine Kopie des Beschlussdokuments und einen Entwurf des Bild- und Informationsmaterials vor dem endgültigen Druck zuzusenden.
Schließlich wird daran erinnert, dass die Informations- und Verbreitungsaktivitäten (Mitteilungen, Pressekonferenzen und andere) über die Medien und andere Kanäle mit journalistischem Inhalt in der Regel und nach den geltenden Betriebsvorschriften “Beziehungen zu den Medien” das Vorrecht des Pressebüros des Unternehmens sind und bei der Unterzeichnung des Formulars für die Gewährung des Sponsorings und des Firmenlogos beantragt werden müssen, wenn es für die einzelnen Initiativen als nützlich erachtet wird.
Es ist kaum angebracht zu betonen, dass die betreffende Tätigkeit “die höchste Form der Zustimmung und moralischen Anerkennung darstellt und eine Manifestation der Wertschätzung des Unternehmens USL aus Frosinone für Initiativen darstellt, die für ihre sozialen, kulturellen, historischen, wissenschaftlichen, sportlichen oder künstlerischen Zwecke als würdig erachtet werden und auf Provinzgebiet oder im In- und Ausland zu Themen von Unternehmensinteresse organisiert werden, die vom Generaldirektor unentgeltlich gewährt werden”.
Aus diesem Grund beinhaltet die Einreichung des Antrags an sich keine automatische Gewährung und/oder automatische Annahme desselben.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die über die in Art. 5 der Verordnung genannten Fristen hinaus eingereicht werden, nicht geprüft werden, ebenso wenig wie nicht unterzeichnete Anträge (oder mit der Bezeichnung Unterschrift, aber ohne Unterschrift) geprüft werden.
Das Pressebüro steht im Rahmen der in den genannten Akten und in diesem “Rundschreiben” enthaltenen Angaben für alle Fälle oder zur Klärung zur Verfügung.