Der Ausschuss ist die in Art. 16 des A.C.N. 17/12/2015 vorgesehene überzonale Struktur, die unter ihren Funktionen auch für die einheitliche Verwaltung des konventionellen Arbeitsverhältnisses zuständig ist, das bei mehreren ASL oder Körperschaften, ambulanten Fachärzten und Fachleuten (Biologen, Psychologen und Chemiker) ausgeübt wird.
Er übt Funktionen auf Provinzebene für den Bereich der Fachmedizin aus.