Der Dienst hat das Ziel, die Gesundheit des Tierbestands zu gewährleisten. Dies ist sowohl für den Schutz des Erbes als wirtschaftliche Ressource als auch für die Verringerung des Risikos der Übertragung von Krankheiten auf den Menschen durch direkten Kontakt oder durch Produkte tierischen Ursprungs von entscheidender Bedeutung.
Die Tätigkeit des Dienstes erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- hygiene- und Gesundheitsschutz der Haltungsbetriebe, auch in Bezug auf die Umwelt und die Überwachung des Tierschutzes;
- überwachung und Gutachten für den Transport von lebenden Tieren und tierischen Nebenprodukten;
- tierernährung und Hygieneschutz von Lebensmitteln für Nutz- und Nutztiere, insbesondere in Bezug auf Arzneifuttermittel, BSE-Überwachung (Rinderwahnsinn) und den Handel der Gemeinschaft;
- tierärztliche Betreuung, Verwendung des Tierarzneimittels und Vorhandensein von Rückständen in der Tierproduktion;
- verwendung von hormonellen und antihormonellen Substanzen als Wachstumsfaktoren oder zur sexuellen Neutralisierung von Tieren, deren Fleisch und Produkte für die menschliche Ernährung bestimmt sind;
- tierzucht;
- einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Tieren, Erzeugnissen und tierischen Überresten unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzes beim Transport;
- verwendung der Versuchstiere;
- sammlung, Transport und Behandlung von Tierresten;
- kontrolle der Milchproduktionskette (Aufzucht und Transport);
- kontrolle des Bienenbestands und der Honigproduktion;
- handel und Zucht von Haustieren und exotischen Tieren.
Arbeitsabläufe
Lebendtiertransport (Reg. CE 1/05 und 852/04) (siehe Anhänge)
- Transportgenehmigung Typ 1 EG-Verordnung 1/2005
- Transportgenehmigung Typ 2 EG-Verordnung 1/2005
- Selbstdeklaration Transport Equiden EG-Verordnung 1/2005
- Selbstdeklaration als Primärproduzent Eigenkontentransport EG-Verordnung 852/04
D.I.A. Erklärung Tätigkeitsbeginn (EG-Verordnung 852/04)
Hinweis: Bevor SIE DIE DIA (Erklärung zum Beginn der Tätigkeit) einreichen, müssen Sie sich mit einem Firmencode ausstatten, der beim Veterinärdienst, Schalter für die Öffentlichkeit im Bereich A, Tiergesundheit, angefordert werden kann.
- Erklärung Tätigkeitsbeginn (DIA) der Primärproduktion Reg. CE 852/04 (siehe Datei im Anhang)
Gesundheitsgenehmigungen
Die Gesundheitsgenehmigungen werden vom Bürgermeister der Gemeinde ausgestellt, in der die Tätigkeit ihren Sitz hat. Der Veterinärdienst erstellt das Gesundheitsgutachten.
- Verfahren für die Erteilung der Gesundheitsgenehmigung (siehe beigefügte Datei)
Tierische Nebenprodukte (EG 1069/09)
Veterinärrecht (Präzisierungen)
Die für die oben genannten Tätigkeiten vorgesehenen Veterinärgebühren können bei jeder C.U.P. des Bezirks Frosinone entrichtet werden, und die Rechnung über die erfolgte Zahlung muss dem Veterinärdienst vorgelegt werden, der sich um die Ausstellung der Untersuchung kümmert.