Die Inspektionsstruktur für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Veterinärdienst Bereich B) führt Inspektions-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Fisch und Folgeprodukte) in den Phasen der Produktion, Konservierung, Verarbeitung, Verarbeitung, Lagerung, Transport und Verkauf durch, mit dem Ziel, die Exposition der Bürger gegenüber mikrobiologischen, chemischen und physikalischen Risiken zu reduzieren und die Bedingungen für die Lebensmittelsicherheit zu verbessern.
Die UOC Hygiene der Produktion, Verarbeitung, Vermarktung, Lagerung und Transport von Lebensmitteln tierischen Ursprungs:
- garantiert die Gesundheitsleistungen, die in den Essential Assistance Levels (LEA) des SSN enthalten sind, in der von den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Form und Weise;
- steht dem Benutzer auf Anfrage für Leistungen im Bereich der Inspektion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zur Verfügung;
- gibt technische Gutachten, internationale Zertifizierungen, vorbeugende Besuche und die Bearbeitung von Beschwerden im Interesse von Privatpersonen ab;
- gibt dem Bürgermeister Gutachten für die Erteilung von Gesundheitsgenehmigungen ab, sofern dies vorgesehen ist;
- führt Informationstätigkeiten und Gesundheitserziehung durch.
Die Liste der Verfahren finden Sie im Abschnitt Transparente Verwaltung.
Die UOC gliedert sich in 2 UOS (Nord und Süd, ASL FR-Beschluss Nr. 581//2017) und 5 Büros, die wie folgt verteilt sind:
- UOS Nord: Standorte Anagni, Alatri, Frosinone.
- UOS Sud: Standorte Sora, Cassino
Öffnung für die Öffentlichkeit
- Sitz Alatri: Montag bis Freitag von 08.00 bis 09.30 Uhr;
- Standort Anagni: Montag bis Freitag von 09.00 bis 10.30 Uhr;
- Firmensitz Frosinone: Montag bis Freitag von 08.30 bis 10.30 Uhr;
- Sitz Sora: Montag bis Freitag von 08.00 bis 10.00 Uhr;
- Sitz Cassino: Montag bis Freitag von 08.00 bis 10.00 Uhr.
Lebensmittelsicherheit
Liste der Verfahren
Fragebogen zur Leistungsbeurteilung
SCHLACHTUNG FÜR DEN EIGENVERBRAUCH VON SCHWEINEN DURCH DIE ZÜCHTER
1 Buchen Sie mindestens 7 Tage im Voraus per E-Mail oder Telefon unter den unten angegebenen Kontaktdaten unter Angabe des Datums, der voraussichtlichen Uhrzeit, des Schlachtortes und einer eigenen Telefonnummer. Im Falle einer Kommunikation per Fax/E-Mail muss das Muster in Anhang 1 verwendet werden; im Falle einer telefonischen Kommunikation muss das Muster zusammen mit dem Membranmuster dem Dienst übergeben werden.
2 Die Zahlung der Pauschalgebühren für die Kosten der Veterinärinspektion bei den CUPS des Unternehmens oder per Banküberweisung in dem im Gesetzesdekret 32/21 festgelegten Umfang und in Höhe von 15,00 € (Code Vgl. 99.172) und der trichinoskopischen Untersuchung am IZS Latium und Toskana in Höhe von 8,00 €. (Code 99.356) Für den Fall, dass am selben Tag mehrere Tiere geschlachtet werden, betragen die Kosten zusätzlich zum ersten 5,00 €. (z. B. Schlachtung von 2 Schweinen am selben Tag, die Gesamtkosten betragen 15,00 € + 5,00 € nach Trichinoskopie).
3 Senden Sie das Diaphragmamuster an die Dienste, indem Sie das beigefügte Formular zusammen mit dem Zahlungsbeleg und den erforderlichen Unterlagen ausfüllen.
Die IAOA Veterinärdienste führen eine Stichprobenprüfung der gebuchten Schlachtungen durch.
Entnahmemodus der Blendenprobe. (ca. 100 g)