Der Dienst für Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz (S.Pre.S.A.L.) schützt die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Arbeitnehmer und der Mitarbeiter des Unternehmens im Bereich der Prävention.
Tätigkeitsbereiche
Einhaltung der Vorschriften und Eindämmung von unregelmäßigem Verhalten
- planmäßige Überwachung durch den Dienst und auf Hinweis Dritter in Arbeitsumgebungen, die sich durch ein hohes Risiko von Verletzungen und berufsbedingten Erkrankungen auszeichnen;
- untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten im Auftrag der Justizbehörde;
- abgabe von Stellungnahmen im Rahmen eigener Genehmigungsverfahren oder anderer Stellen (Bewertung von Asbestentfernungsplänen, Einstellung von Minderjährigen und abweichende Genehmigungen, neue Produktionsstätten);
- kontrolle der Gesundheits- und Risikoakten;
- soziologische Untersuchungen am Arbeitsplatz bei organisatorischen Unannehmlichkeiten;
- schutz von arbeitenden Müttern, ausländischen Arbeitnehmern und behinderten Arbeitnehmern.
Die Aufsichtstätigkeiten werden auch im Rahmen der Nacht- und Feiertagsbereitschaft gewährleistet, die im Bedarfsfall von Sanitätern (Ares 118, Notärzte usw.) und zuständigen Behörden (Justiz, Strafverfolgungsbehörden usw.) aktiviert wird.
Gesundheitsförderung und -erziehung – Fortbildungsmaßnahmen
- informationen, Schulungen und Unterstützung für die Unternehmensvertreter der Prävention und insbesondere für die Verantwortlichen der Präventions- und Schutzdienste (RSPP), die Vertreter der Arbeitnehmer für Sicherheit (RLS), die zuständigen Ärzte, die Präventionsberater und die Arbeitgeber;
- informationen und Gesundheitserziehung für die Zielgruppe (Arbeitnehmer, Studenten, Landwirte usw.) zur Prävention am Arbeitsplatz;
- verbreitung von Informationsmaterial;
- sicherheitswoche (jedes Jahr im Oktober).
Eindämmung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und Präventionsmaßnahmen
- gezielte Pläne zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
- ätiopathogenetische, diagnostische und medizinisch-rechtliche Bewertungen der einzelnen Arbeitnehmer (Freigabe der Eignung für die Durchführung von Dampferzeugern und für toxische Gase, Einsprüche gegen das Urteil des zuständigen Arztes gemäß Art. 41 des Gesetzesdekrets 81/08, fachärztliche Beratung in Arbeitsmedizin und Audiologie, die von einzelnen Arbeitnehmern beantragt wird, Ausstellung von Eignungsbescheinigungen für Minderjährige, die in der Show arbeiten, Bescheinigungen über die aufgeschobene obligatorische Enthaltung bei Mutterschaft).
Gesundheitsüberwachung für ehemalige Asbestexponierte
Der Dienst erbringt die im Gesundheitsüberwachungsprotokoll enthaltenen Gesundheitsleistungen für asbestexponierte Arbeitnehmer kostenlos.
Die Leistungen werden in den Praxen, telefonisch oder per E-Mail an die jeweiligen Dienststellen gebucht. (Dekret des Kommissars zum Protokoll vom 26. November 2019, Nr. U00478 – 28.11.2019).
Zugang zu den Leistungen
Die Leistungen können über die traditionellen und elektronischen Postkanäle oder direkt vom Bürger am Sitz des Dienstes angefordert werden.
- Benachrichtigung über die Aktivierung neuer Produktionsstätten (Gesetzesdekret 81/08, Art. 67): Der Bau und die Realisierung von Gebäuden oder Räumlichkeiten, die für industrielle Arbeiten genutzt werden sollen, Erweiterungen und Renovierungen bestehender Gebäude müssen durch Vorlage der Baumaßnahme beim Einheitlichen Schalter der Gemeinde, in dem die Realisierung vorgesehen ist (Baugenehmigung/SCIA), mit dem entsprechenden PIN-Blatt gemeldet WERDEN;
- Abweichende Genehmigungen (Arbeitsplätze mit einer Mindesthöhe von weniger als 3 m und Nutzung von unterirdischen Räumen): Die Stellungnahme erfolgt auf Antrag des Unternehmens, ordnungsgemäß ausgefüllt;
- Bewertung von Plänen zur Entfernung von asbesthaltigen Materialien: Die Pläne werden von den ausführenden Unternehmen vorgelegt;
- Mutterschaft – Verspätete obligatorische Enthaltung: Der Besuch wird nach Terminvereinbarung beim Pre.S.A.L.-Service durchgeführt. Die Leihmutter muss eine Bescheinigung des Gynäkologen (die den Zeitpunkt der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin bescheinigt) und die Erklärung des Arbeitgebers über die Arbeits- und/oder Umweltbedingungen vorlegen, die die Gesundheit der Frau und des Kindes nicht beeinträchtigen dürfen;
- Beschwerde gegen das Eignungsurteil des zuständigen Arztes: Der Antrag auf kollegiale Untersuchung muss in einfacher Form und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Eignungsurteils des zuständigen Arztes eingereicht werden (Art. 41 des Gesetzesdekrets 81/08);
- Bewertungen von Pathologien und Störungen mit vermuteter beruflicher Herkunft: Der einzelne Arbeitnehmer kann auf den Pre.S.A.L.-Dienst zugreifen, um eine fachärztliche Beratung zu diagnostischen Zwecken oder zum rechtlichen medizinischen Schutz zu erhalten;
- Maßnahmen zur Meldung: Die Meldung von Risiken oder Situationen der Nichteinhaltung der Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz muss von den Arbeitnehmern, ihren Vertretern (RLS, betriebliche oder externe Gewerkschaften) oder von einzelnen Bürgern schriftlich, unterzeichnet und mit einem Ausweisdokument des Hinweisgebers vorgelegt werden. Darüber hinaus muss sie detailliert sein und den Ort und die hervorgehobenen Risiken genau angeben. Das Personal des Dienstes bewertet die Angemessenheit der Meldung in Bezug auf Schwere und Kompetenz;
- Ambulante Tätigkeit: Die Ausstellung von Bescheinigungen erfolgt nach Terminanfrage;
- Arbeitshygiene:
- kontrolle der Asbestsanierungspläne;
- bewertung des Erhaltungszustands von asbesthaltigen Artefakten;
- analyse auf Asbest in Materialien und Luft;
- mikroklimatische Untersuchungen;
- lichttechnische Untersuchungen;
- umwelterhebungen;
- asbest-Risiko-Schulung für Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen
- Soziologische Untersuchungen: Soziologische Untersuchungen am Arbeitsplatz bei organisatorischen Unannehmlichkeiten
Übernahme
Der Dienst gewährleistet eine sorgfältige Bewertung der eingereichten Anträge und Unterlagen und gewährleistet die Erbringung der Leistungen innerhalb der angegebenen Fristen:
- eignungsbesuche (Direktabnahme und Abschlussbesichtigung innerhalb von 7 Tagen nach Einsicht der beantragten Untersuchungen);
- die Genehmigung zur Durchführung von Plänen zur Entfernung von asbesthaltigen Materialien, sowohl brüchig als auch kompakt, erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage dieser Pläne beim Pre.S.A.L. Service;
- die industriellen und soziologischen Hygieneuntersuchungen werden innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Übernahme bewertet;
- die Mitteilung der Beurteilungen des Antrags auf aufgeschobene Mutterschaft an den Arbeitgeber und die territoriale Arbeitsdirektion erfolgt innerhalb von 5 Tagen nach Einreichung des Antrags.
Öffnungszeiten Firmensitz in Frosinone
Viale Mazzini (ehemaliges Krankenhaus Umberto I)
Eingang C – 2. Etage
Zugang
Der Service befindet sich im Gebäude C (ehemalige Notaufnahme) im zweiten Stock. Der Zugang erfolgt über den Eingang C. Das Gebäude ist mit einem Aufzug ausgestattet
Parkplatz
Angrenzend an die Unterkunft befindet sich ein kleiner kostenloser Parkplatz. Etwa 300 Meter entfernt befindet sich ein gebührenpflichtiger mehrstöckiger Parkplatz. Behindertenparkplätze neben dem Eingang A stehen zur Verfügung.
Busse
Sie können die folgenden Linien der GEAF Autoservizi nutzen:
- Linie 2 (Endstation P.le Vienna)
- Linie 4 (Endstation Tiburtina)
- Linie 8 (ASL-Terminal)
- Linie 12 (Endstation Bahnhof)
- Linie 13 (Endstation Bahnhof)
- Linie 19 (Endstation Krankenhaus F. Spaziani)
Öffnungszeiten
- Öffnung für die Öffentlichkeit: Montag bis Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr; Montag und Mittwoch: 15.00 – 16.30 Uhr;
- Informationsschalter: Montag bis Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr; Montag und Mittwoch: 15.00 – 16.30 Uhr
Öffnungszeiten Sitz von Anagni
Via Onorato Capo, 2 (ehemaliges Krankenhaus Anagni) I Etage
Parkplatz
Etwa 200 m von der Unterkunft entfernt gibt es einen gebührenpflichtigen mehrstöckigen Parkplatz. Es besteht die Möglichkeit, die behindertengerechten Parkplätze neben dem Eingang zu nutzen.
Öffnungszeiten
- Öffnung für die Öffentlichkeit: Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 9.30 Uhr;
- Informationsschalter: Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 9.30 Uhr
Kontakt
Für Informationen
- Telefon: 0775 2072604 – 0775 2072603
- Fax: 0775 2072605
- E-Mail: presal.nord@aslfrosinone.it
- Pec: presalfrb@pec.aslfrosinone.it
Organigramm des Dienstes
Leiter UOS Medizinische Leiterin – Dr. Lucilla Boschero
Telefon: 07752072686 E-Mail: lucilla.boschero@aslfrosinone.it
Ärztlicher Leiter – Dr. Paolo Saragosa
Leiter Biologe – Dr. Rosa Ferri
Technischer Koordinator der Prävention Dr. Maurizio Sordilli
Präventionstechniker – Dr. Massimo Aversa
Präventionstechniker – Dr. Carlo Baldesi
Präventionstechniker – Dr. Fabrizio Cedrone
Präventionstechniker – Dr. Pio Devoto
Präventionstechniker – Dr. Davide Diana
Präventionstechniker – Dr. Enrico Di Michele
Präventionstechniker – Dr. Luca Gasbarra
Präventionstechniker – Dr. Emiliano Imperioli
Präventionstechniker – Dr. Gianluca Inglesi
Präventionstechniker – Dr. Costantino Lanna
Präventionstechniker – Dr. Matteo Manni
Präventionstechniker – Dr. Simone Pompili
Präventionstechniker – Dr. Tieri Lost
Präventionstechniker – Dr. Giuseppe Talarico
Mitarbeiter Soziologe – Dr. Carla Chiara Mizzoni
Sekretariat – Herr Paola Romiti
Sekretariat – Herr Giorgio Pacifici
Sekretariat – Herr Fiorella Oleastro
Krankenschwester – Herr Tiziana Maramao
Krankenschwester – Herr Olga Ferrante