UOC Prävention und Sicherheit von Arbeitsumgebungen

Der Dienst für Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz (S.Pre.S.A.L.) schützt die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Arbeitnehmer und der Mitarbeiter des Unternehmens im Bereich der Prävention.

Tätigkeitsbereiche

Einhaltung der Vorschriften und Eindämmung unregelmäßiger Bauteile

  • planmäßige Überwachung durch den Dienst und auf Hinweis Dritter in Arbeitsumgebungen, die sich durch ein hohes Risiko von Verletzungen und berufsbedingten Erkrankungen auszeichnen;
  • untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten im Auftrag der Justizbehörde;
  • abgabe von Stellungnahmen im Rahmen eigener Genehmigungsverfahren oder anderer Stellen (Bewertung von Asbestentfernungsplänen, Einstellung von Minderjährigen und abweichende Genehmigungen, neue Produktionsstätten);
  • kontrolle der Gesundheits- und Risikoakten;
  • soziologische Untersuchungen am Arbeitsplatz bei organisatorischen Unannehmlichkeiten;
  • schutz von arbeitenden Müttern, ausländischen Arbeitnehmern und behinderten Arbeitnehmern.

Gesundheitsförderung und -erziehung – Fortbildungsmaßnahmen

  • informationen, Schulungen und Unterstützung für die Unternehmensvertreter der Prävention und insbesondere für die Verantwortlichen der Präventions- und Schutzdienste (RSPP), die Vertreter der Arbeitnehmer für Sicherheit (RLS), die zuständigen Ärzte, die Präventionsberater und die Arbeitgeber;
  • informationen und Gesundheitserziehung für die Zielgruppe (Arbeitnehmer, Studenten, Landwirte usw.) zur Prävention am Arbeitsplatz;
  • verbreitung von Informationsmaterial;
  • sicherheitswoche (jedes Jahr im Oktober).

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Eindämmung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und Präventionsmaßnahmen

  • gezielte Pläne zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
  • ätiopathogenetische, diagnostische und medizinisch-rechtliche Bewertungen der einzelnen Arbeitnehmer (Freigabe der Eignung für die Durchführung von Dampferzeugern und für toxische Gase, Einsprüche gegen das Urteil des zuständigen Arztes gemäß Art. 41 des Gesetzesdekrets 81/08, fachärztliche Beratung in Arbeitsmedizin und Audiologie, die von einzelnen Arbeitnehmern beantragt wird, Ausstellung von Eignungsbescheinigungen für Minderjährige, die in der Show arbeiten, Bescheinigungen über die aufgeschobene obligatorische Enthaltung bei Mutterschaft).

Zugang zu den Leistungen

Die Dienstleistungen können über die traditionellen und elektronischen Postkanäle oder direkt vom Bürger am Sitz des Dienstes angefordert werden.

  • Benachrichtigung über die Aktivierung neuer Produktionsstätten (Gesetzesdekret 81/08, Art. 67): Der Bau und die Realisierung von Gebäuden oder Räumlichkeiten, die für industrielle Arbeiten genutzt werden sollen, Erweiterungen und Renovierungen bestehender Gebäude müssen durch Vorlage der Baumaßnahme beim Einheitlichen Schalter der Gemeinde, in dem die Realisierung vorgesehen ist (Baugenehmigung/SCIA), mit dem entsprechenden PIN-Blatt gemeldet WERDEN;
  • Abweichende Genehmigungen (Arbeitsplätze mit einer Mindesthöhe von weniger als 3 m und Nutzung von unterirdischen Räumen): Die Stellungnahme erfolgt auf Antrag des Unternehmens, ordnungsgemäß ausgefüllt;
  • Bewertung der Pläne zur Entfernung von asbesthaltigen Materialien: Die Pläne werden von den ausführenden Unternehmen vorgelegt;
  • Mutterschaft – Verspätete Entbindung: Der Besuch wird nach Vereinbarung beim Pre.S.A.L.-Dienst durchgeführt. Die Leihmutter muss eine Bescheinigung des Gynäkologen (Bescheinigung über den Zeitpunkt der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin) und eine Erklärung des Arbeitgebers über die Arbeits- und/oder Umweltbedingungen vorlegen, die die Gesundheit der Frau und des Kindes nicht beeinträchtigen dürfen;
  • Beschwerde gegen das Eignungsurteil des zuständigen Arztes: Der Antrag auf kollegiale Untersuchung muss in einfacher Form und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Eignungsurteils des zuständigen Arztes eingereicht werden (Art. 41 des Gesetzesdekrets 81/08);
  • Bewertungen von Pathologien und Störungen mit vermuteter beruflicher Herkunft: Der einzelne Arbeitnehmer kann auf den Pre.S.A.L.-Dienst zugreifen, um eine fachärztliche Beratung zu diagnostischen Zwecken oder zum rechtlichen medizinischen Schutz zu erhalten;
  • Maßnahmen zur Meldung: Die Meldung von Risiken oder Situationen der Nichteinhaltung der Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz muss von den Arbeitnehmern, ihren Vertretern (RLS, betriebliche oder externe Gewerkschaften) oder von einzelnen Bürgern schriftlich, unterzeichnet und mit einem Ausweisdokument des Hinweisgebers vorgelegt werden. Darüber hinaus muss sie detailliert sein und den Ort und die hervorgehobenen Risiken genau angeben. Das Personal des Dienstes bewertet die Angemessenheit der Meldung in Bezug auf Schwere und Kompetenz;
  • Ambulante Tätigkeit: Die Ausstellung von Bescheinigungen erfolgt nach Terminanfrage;
  • Arbeitshygiene:
    • kontrolle der Asbestsanierungspläne;
    • bewertung des Erhaltungszustands von asbesthaltigen Artefakten;
    • analyse auf Asbest in Materialien und Luft;
    • mikroklimatische Untersuchungen;
    • lichttechnische Untersuchungen;
    • umwelterhebungen;
    • asbest-Risiko-Schulung  für Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen
  • Soziologische Untersuchungen: soziologische Untersuchungen am Arbeitsplatz bei organisatorischen Unannehmlichkeiten

Übernahme

Der Dienst gewährleistet eine sorgfältige Bewertung der eingereichten Anträge und Unterlagen und gewährleistet die Erbringung der Leistungen innerhalb der angegebenen Grenzen:

  • eignungsbesuche (Direktabnahme und Abschlussbesichtigung innerhalb von 7 Tagen nach Einsicht der beantragten Untersuchungen);
  • die Genehmigung zur Durchführung von Plänen zur Entfernung von asbesthaltigen Materialien, sowohl brüchig als auch kompakt, erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage dieser Pläne beim Pre.S.A.L. Service;
  • die industriellen und soziologischen Hygieneuntersuchungen werden innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Übernahme bewertet;
  • die Mitteilung der Beurteilungen des Antrags auf aufgeschobene Mutterschaft an den Arbeitgeber und die territoriale Arbeitsdirektion erfolgt innerhalb von 5 Tagen nach Einreichung des Antrags.

Letzte Aktualisierung: 04/04/2024

Pubblicato il: 27/03/2022

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