Neue Tarife gemäß Gesetzesdekret Nr. 32/2021
Die der ASL FROSINONE geschuldeten Gebühren, die in den Verfahren angegeben sind:
erhalten folgende Fassung:
Aktivitäten | Euro | |
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1 | Pauschaltarif für die inklusive Anerkennung der ersten drei Stunden amtlicher Kontrolle und Ortsbesichtigungen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter der amtlichen Kontrolle | 300 |
2 | Gebühr für jede Stunde der amtlichen Kontrolle nach den ersten drei Stunden gemäß Punkt 1, die für den Abschluss des Anerkennungsverfahrens erforderlich ist | Stundentarif gemäß Art. 10 Abs. 2 (*) |
3 | Pauschaltarif für die Aktualisierung der Anerkennungsurkunde, einschließlich der ersten zwei Stunden der amtlichen Kontrolle und der Ortsbesichtigungen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter der amtlichen Kontrolle | 100 |
4 | Gebühr für jede Stunde der amtlichen Kontrolle nach den ersten zwei Stunden gemäß Punkt 3, die für den Abschluss des Anerkennungsverfahrens erforderlich ist | Stundentarif gemäss Art. 10 Abs. 2 |
5 | Pauschalgebühr für die Aktualisierung der Anerkennungsurkunde ohne Ortsbesichtigung | 50 |
6 | Tarif für jede Stunde, die von der zuständigen Behörde für die Erteilung von Genehmigungen verwendet wird, einschließlich der möglichen Inspektion vor Ort gemäß Artikel 6 Absatz 15 dieses Dekrets | Stundentarif gemäss Art. 10 Abs. 2 |
7 | Pauschalgebühr für Registrierung und Upgrade | 20 |
Die Einziehungsmodalitäten bleiben hiervon unberührt:
Banküberweisung auf den Namen von ASL Frosinone -Servizio IAOA unter Angabe des entsprechenden Postens und des eindeutigen Rechnungscodes für die Ausstellung der entsprechenden Rechnung.
IBAN – IT18A0200814804000400002537.
Liste der Verfahren
Vorgehensweise | Beschreibung | Einleitung des Verfahrens | Verfahrensverantwortlicher | Verantwortlich für die endgültige Maßnahme (falls abweichend) | Bearbeitungszeiten | Verfahren/Formulare |
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Registrierung von Lebensmittelunternehmen | Registrierung erfolgt nach Mitteilung durch die OSA über die SUAP der Gemeinde, in der die Tätigkeit ihren Sitz hat, und bescheinigt, dass sie die allgemeinen und spezifischen Anforderungen erfüllt, die von den Rechtsvorschriften in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit gefordert werden. Sie gilt für alle Tätigkeiten der Herstellung, Verarbeitung, des Transports, der Lagerung und des Verkaufs von Lebensmitteln. | Extern | Identifiziertes Personal | Einfache Betriebseinheit | 30 Tage | – Registrierungsverfahren – Stammdaten – Benachrichtigung |
Anerkennung von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind | Die Tätigkeiten des Schlachtens, Lagerns, Umpackens, Herstellens, Verarbeitens und Verarbeitens von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, sofern sie nicht in Einzelhandelsgeschäften durchgeführt werden, unterliegen der Anerkennung der Betriebe (Art. 4 der Verordnung EG Nr. 853/04), die zuvor als geeignet anerkannt wurden. Nach Einreichung des Antrags führt die ASL die Ermittlungen durch und führt eine Vorabinspektion durch, um zu überprüfen, ob die allgemeinen und spezifischen Anforderungen für die auszuübende Tätigkeit erfüllt sind. Wenn das Werk die strukturellen und verwaltungstechnischen Anforderungen erfüllt, schließt die ASL die Untersuchungsphase mit der bedingten/endgültigen Anerkennung mit anschließender Übermittlung an die zuständigen Ämter der Region Latium ab | Extern | Identifiziertes Personal | Betriebseinheit Komplex | 30 Tage | – Anerkennung – Anerkennung Verfahren – Anerkennung Karte B – Anerkennung Erweiterung – Anerkennung Beendigung – Erkennung Strukturänderung – Erkennung Kippen |
Anmeldung Exportlisten | Kodiertes Verfahren, mit dem ein Bediener die Aufnahme in eine Liste für den Export von p.a. beantragt (falls vorgesehen). | Extern | Identifiziertes Personal/UOS | Extern | 30 Tage | – Registrierung von Exportlisten |
Amtliche Kontrolle der zugelassenen und registrierten Anlagen zur Herstellung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs | Kontrolle zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittelrechts. Es wird durch Überprüfungen, Inspektionen, Audits, Probenahme für Analysen, Überwachung, Überwachung usw. durchgeführt. | Intern | Identifiziertes Personal | Aus Programm | Aus Programm | |
Amtliche Kontrolle der Einzelhandelsbetriebe, Verabreichung, Transport usw. von Lebensmitteln tierischen Ursprungs | Kontrolle zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittelrechts. Es wird durch Überprüfungen, Inspektionen, Audits, Probenahme für Analysen, Überwachung, Überwachung usw. durchgeführt. | Intern | Identifiziertes Personal | Aus Programm | Aus Programm | |
Offizielle Zertifizierung | Verfahren, mit dem die zuständige Behörde eine schriftliche, elektronische oder gleichwertige Zusicherung über die Konformität eines Lebensmittels erteilt. Es umfasst Zertifizierungen für Versicherungszwecke für die Vernichtung von Lebensmitteln, Zertifizierungen für den Export , Zertifizierungen für den Schlachthof usw. | Intern | Identifiziertes Personal (Tierarzt) | Identifiziertes Personal | 36 Stunden | |
Amtliche analytische Kontrolle bei der OAS | Durchführung einer Abfolge amtlicher Kontrollen, um einen Überblick über die Einhaltung der Lebensmittelvorschriften zu erhalten, wie in den übergeordneten und nicht übergeordneten Plänen zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit gefordert | Intern | Identifiziertes Personal | Unternehmensplan für die Probenahme | Unternehmensplan für die Probenahme | |
Gegengutachten Art. 7, (5) des Gesetzesdekrets 27/21 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen | Kodifiziertes Verfahren, mit dem der Betreiber auf eigene Kosten durch einen qualifizierten Experten die dokumentarische Prüfung der vom Zeitpunkt der Probenahme bis zur Ausstellung des Berichts durch das Labor durchgeführten Aktivitäten innerhalb der Ausschlussfrist von fünfzehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung des ungünstigen Ergebnisses durchführt. | Außenseite | UOS/UOC | UOC | – | – Gegengutachten |
Streitigkeit Art. 8 (1) des Gesetzesdekrets 27/2021 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen. | Kodifiziertes Verfahren, mit dem der Betreiber die ASL auffordert, die Dokumentation innerhalb der Ausschlussfrist von dreißig Tagen nach Erhalt der Mitteilung des ungünstigen Ergebnisses durch die ISS zu überprüfen, gegebenenfalls gefolgt von der Aufforderung zur Analyse (wenn möglich). | Außenseite | UOS/UOC | UOC | – | – Rechtsstreit |
Gesundheitswarnsystem RASFF | Kodifiziertes Verfahren zur Gewährleistung der Schnelligkeit der Kommunikation und der Folgemaßnahmen, die nach einem Lebensmittelbefund zu ergreifen sind, der ein direktes oder indirektes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt | Komplexe Betriebseinheit/Einfache Betriebseinheit | Identifiziertes oder delegiertes Personal | Sofort (7 Tage) | ||
Kontrolle Uvac/Pif/Traces/Synthese | Gelegentliche oder vorbestellte amtliche Kontrollen, die an Lebensmitteln durchgeführt werden, die gehandelt oder eingeführt werden, um die Einhaltung der spezifischen Vorschriften zu überprüfen. | Extern | Identifiziertes Personal | Identifiziertes Personal | Sofort | |
Gutachten und Gutachten auf Anfrage | Abgabe von Gutachten und hygienisch-sanitären Beurteilungen auf Antrag von privaten (präventiven oder exponierten) oder öffentlichen Personen, auch im Rahmen von Genehmigungsverfahren in Bezug auf neue Produktionsstätten, die in die Zuständigkeit einer lokalen Verwaltung, einer branchenübergreifenden Gruppe oder eines einzelnen Sektors fallen. | Extern | Komplexe Betriebseinheit/Einfache Betriebseinheit | Operative Einheit Einfach/Personal Identifiziert | 30 Tage | |
Gezielte Präventions- und Schulungspläne | Planung und Programmierung einer koordinierten Reihe von Aktivitäten zur Untersuchung und Lösung spezifischer Gesundheits- und/oder Sicherheitsprobleme, einschließlich der Durchführung von Schulungsmaßnahmen, die sich an interne und externe Personen richten, auf Initiative oder auf Anfrage, in Bezug auf Gesundheits- und/oder Sicherheitsprobleme. Inklusive Mentoring für Ausbildungs- und/oder Berufsberatungspraktika in der Einrichtung. | Intern | Komplexe Betriebseinheit/Einfache Betriebseinheit | |||
Ausführende Aktionen | Erlass der Maßnahmen gemäß Art. 137 ff. der EU-Verordnung 2017/625 | Intern | Zweite Vollmacht | Zweite Vollmacht |