Der Benutzer erhält eine Erinnerung mit Informationen zu:
- datum und Ort für die Abholung des Befunds;
- delegation für den Fall, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist, den Befund zurückzuziehen.
Rechtsvorschriften über die Nichtrücknahme des Befundes (Art. 4 des Gesetzes 412/91 in der durch das Gesetz 296/06 geänderten Fassung)