Beschluss Nr. 336 vom 05.05.2022.
Amtsblatt Nr. 50 vom 24.6.2022
FRIST FÜR DIE EINREICHUNG VON ANTRÄGEN: 24. Juli 2022, da der vorhergesagte Tag ein Feiertag ist, wird die Frist auf den nächsten Tag ohne Feiertag (25. JULI 2022) verlängert
Beschluss Nr. 336 vom 05.05.2022.
Amtsblatt Nr. 50 vom 24.6.2022
FRIST FÜR DIE EINREICHUNG VON ANTRÄGEN: 24. Juli 2022, da der vorhergesagte Tag ein Feiertag ist, wird die Frist auf den nächsten Tag ohne Feiertag (25. JULI 2022) verlängert
Klicken Sie auf das Symbol des Dienstes, den Sie suchen, und gehen Sie zum entsprechenden Abschnitt. Wenn der Dienst in der Auswahl nicht vorhanden ist, gehen Sie zu Service-Hilfe