Es wird mitgeteilt, dass der vorgesehene Gesprächsnachweis der oben genannten Bekanntmachung auf die gleiche Weise wie bereits in der vorherigen Bekanntmachung am 1. September 2023 statt am 25. August 2023 stattfinden wird.
Das Versäumnis, den oben genannten Nachweis zu erbringen, gilt als Verzicht.
Dieser Vertrag hat für alle rechtlichen Zwecke Notifikationswert