Nummer 5 der spezifischen Zulassungsvoraussetzungen erhält folgende Fassung:
- In das zuständige Berufsregister eingetragenes medizinisches Personal, das infolge der Versetzung in den Ruhestand für die Erteilung von Aufträgen zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit in der Disziplin, die Gegenstand der Veranstaltung ist, eingeschrieben ist