BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG VON VAKANTEN AMBULANTEN SCHICHTEN – BULLETIN III TRIM 2023. (Protokollnotiz 18307 vom 31.08.2023)

Die VERFÜGBARKEITSANFRAGEN MÜSSEN auf DEM BEIGEFÜGTEN FORMULAR IN FORM EINER ERSATZERKLÄRUNG der NOTARIELLEN URKUNDE VERFASST und INNERHALB der FRIST VOM 15. SEPTEMBER 2023 an die ZERTIFIZIERTE E-MAIL-ADRESSE protocollo@pec.aslfrosinone.it GESENDET WERDEN .

DEM ANTRAG AUF VERFÜGBARKEIT MUSS EINE KOPIE EINES GÜLTIGEN ANERKENNUNGSDOKUMENTS ZUSAMMEN MIT DER VORBEREITETEN INFORMATIVEN SELBSTBESCHEINIGUNG BEIGEFÜGT WERDEN.

Die beigefügte Dokumentation, die veröffentlicht werden soll, besteht aus folgenden Teilen:

1) BEKANNTMACHUNG der VERÖFFENTLICHUNG UNBESETZTER AMBULANTER SCHICHTEN (Art. 20 des Nationalen Kollektivvertrags vom 31. März 2020 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen zum ACN vom 20. Mai 2021) BULLETIN III. QUARTAL 2023, bestehend aus 2 Seiten;

2) ÄHNLICHER ANTRAG AUF TEILNAHME, bestehend aus vier Seiten;

3) ANHANG B INFORMATIVE SELBSTBESCHEINIGUNG.

Letzte Aktualisierung: 01/09/2023

Pubblicato il: 01/09/2023

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