BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG VON VAKANTEN AMBULANTEN SCHICHTEN – Protokollnotiz 24810 vom 30.11.2023.

Die VERFÜGBARKEITSANFRAGEN MÜSSEN auf DEM BEIGEFÜGTEN FORMULAR IN FORM EINER ERSATZERKLÄRUNG der NOTARIELLEN URKUNDE VERFASST und INNERHALB der FRIST VOM 15. DEZEMBER 2023 an die ZERTIFIZIERTE E-MAIL-ADRESSE protocollo@pec.aslfrosinone.it GESENDET WERDEN. 

DEM ANTRAG AUF VERFÜGBARKEIT MUSS EINE KOPIE EINES GÜLTIGEN ANERKENNUNGSDOKUMENTS ZUSAMMEN MIT DER VORBEREITETEN INFORMATIVEN SELBSTBESCHEINIGUNG BEIGEFÜGT WERDEN.

Die beigefügte Dokumentation, die veröffentlicht werden soll, besteht aus folgenden Teilen:

1) BEKANNTMACHUNG der VERÖFFENTLICHUNG UNBESETZTER AMBULANTER SCHICHTEN (Art. 20 Nationale Kollektivvereinbarung vom 31. März 2020 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen zum ACN vom 20. Mai 2021) BULLETIN IV.QUARTAL 2023;

2) ANHANG 1 – FAK ÄHNLICH ANTRAG AUF TEILNAHME;

3) ANHANG B INFORMATIVE SELBSTBESCHEINIGUNG;.

Mit freundlichen Grüßen

DER UOSD-VERANTWORTLICHE FÜR KONVENTIONELLE MEDIZIN UND VERSORGUNGSNETZE.

Dr. Aurelia De Cicco 

Letzte Aktualisierung: 12/12/2023

Pubblicato il: 01/12/2023

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