Freistellungsbescheinigungsverfahren für die CoVID-Impfung 19

Betriebsverfahren Nr. 8/2022 – Rev. Nr. 00 vom 16.03.2022

Gemäß dem Ministerialdekret vom 04.02.2022 wird die Bescheinigung über die Befreiung von der Covid-19-Impfung auf Antrag des Betroffenen in Fällen ausgestellt, in denen die Impfung selbst wegen des Vorhandenseins spezifischer dokumentierter klinischer Bedingungen, die sie dauerhaft oder vorübergehend kontraindizieren, unterlassen oder aufgeschoben wird, wie im Rundschreiben des Gesundheitsministeriums 35309 vom 04.08.2021 und nachfolgende Änderungen festgelegt; diese wird ab dem 01.03.2022 in das Gesundheitskartensystem für die Digitalisierung aufgenommen.

Die Region Latium mit dem Vermerk Prot. U.0164273 vom 17.02.2022 hat die Modalitäten für die Ausstellung dieser Zertifizierungen festgelegt, auf deren Grundlage das nachstehend beschriebene Geschäftsverfahren definiert und aktiviert wurde.

Wer kann die Freistellungsbescheinigung in der ASL FR ausstellen

  • Ärzte für Allgemeinmedizin (MMG) oder Kinderärzte freier Wahl (PLS), die an der Covid-19-Impfkampagne in ihrer eigenen Praxis/Praxis teilnehmen, gemäß der bei ASL hinterlegten Liste, die auf ihre Betreuten beschränkt ist;
  • Ärzte, die an der Covid-19-Impfkampagne in den ASL FR-Impfzentren teilnehmen, je nach den verschiedenen bestehenden Verträgen für Patienten, die von MMG/PLS unterstützt werden, die nicht an der Kampagne teilnehmen, oder für Patienten ohne MMG/PLS-Unterstützung.

Wer kann einen Antrag auf Befreiung von der ASL FR stellen?

  • Benutzer, die im Gebiet der ASL Frosinone ansässig/wohnhaft oder berechtigt sind;
  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten von Minderjährigen, die im Gebiet der ASL Frosinone ansässig/wohnhaft oder berechtigt sind.

An wen kann ich einen Antrag auf Befreiung stellen?

  • Benutzer, die im Gebiet der ASL Frosinone ansässig/wohnhaft oder berechtigt sind, oder Eltern/Erziehungsberechtigte von Minderjährigen, die in dem Gebiet ansässig/wohnhaft oder berechtigt sind, dessen Arzt für Allgemeinmedizin (MMG) oder Kinderarzt der freien Wahl (PLS) der Covid-Impfkampagne beigetreten ist, müssen dies direkt bei ihrem MMG/PLS beantragen;
  • Benutzer mit Wohnsitz/Wohnsitz oder Berechtigung im Gebiet der ASL Frosinone und Eltern/Erziehungsberechtigte von Minderjährigen mit Wohnsitz/Wohnsitz oder Berechtigung im Gebiet, deren Arzt für Allgemeinmedizin (MMG) oder Kinderarzt der freien Wahl (PLS) nicht an der Covid-Impfkampagne teilgenommen hat oder die sich in Abwesenheit von MMG/PLS befinden, können sich an die ASL-Impfstellen wenden.

So bewerben Sie sich bei der ASL FR

  • Die Benutzer können eine Freistellung für die Anticovid-19-Impfung bei der ASL FR beantragen, indem sie dem ASL-Referenzimpfzentrum die folgenden Unterlagen vorlegen:
    1. Antragsformular für Erwachsene (Anhang 1, beigefügt und von der ASL FR-Website heruntergeladen) oder ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige oder unter Vormundschaft stehende Personen (Anhang 2, beigefügt und von der ASL FR-Website heruntergeladen);
    2. Kopie von Berichten und Untersuchungen, die für die Bewertung nützlich sind;
    3. Kopie des gültigen, datierten und unterzeichneten Ausweisdokuments, wie auf dem Formular angegeben;
    4. Kopie der beidseitigen Gesundheitskarte, wie auf dem Formular angegeben;
    5. Kopie der vorherigen Freistellung in Papierform.
  • Der Antrag wird vom ASL-Impfmediziner, der sich im Impfzentrum befindet, zur Annahme unterzeichnet und einer Bewertung unterzogen;
  • Im Falle der Annahme des Antrags und der Erteilung der Befreiung wird diese vom zertifizierenden Impfstoffarzt, der den Antrag übernommen hat und für die spezifische Funktion des TS-Systems qualifiziert ist, in das System der Gesundheitskarte (TS) für die Digitalisierung aufgenommen

Die ASL kann den Antrag annehmen oder ablehnen oder weitere diagnostische Untersuchungen anfordern, die für die Bewertung als notwendig erachtet werden.

Kommission der zweiten Ebene

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der zitierten regionalen Notiz wird auch in der ASL FR eine Betriebskommission der zweiten Ebene zur kollegialen Bewertung von Zweifelsfällen im Zusammenhang mit der Nicht-Impfbarkeit zur Unterstützung der zertifizierenden Ärzte eingesetzt.

Im Zweifelsfall für besondere Situationen können die zertifizierenden Ärzte (ASL/MMG/PLS-Impfärzte) die Stellungnahme der oben genannten Kommission einholen, indem sie eine Anfrage per E-Mail an die E-Mail-Adresse propostaesenzione.vaccinocovid@aslfrosinone.it senden und alle erworbenen und für die Bewertung nützlichen Unterlagen beifügen.

Die Kommission gibt die Stellungnahme ab und teilt sie dem zertifizierenden Arzt mit, um den Bewertungspfad und die Annahme- oder Ablehnungsentscheidung zu unterstützen.

Der zertifizierende Arzt wird nach Einholung des Gutachtens der Betriebskommission das Verfahren abschließen.

Hinweis: Personen, die eine Befreiung von der SARS-CoV-2-Impfung erhalten, müssen angemessen über die Notwendigkeit informiert werden, weiterhin geeignete Präventionsmaßnahmen aufrechtzuerhalten, wie zum Beispiel:

  • verwenden Sie die Masken gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
  • eine angemessene Distanzierung von nicht zusammenlebenden Personen aufrechtzuerhalten;
  • waschen Sie häufig Ihre Hände;
  • versammlungen, insbesondere in geschlossenen Räumen, zu vermeiden;
  • die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für Arbeitsstätten und Transportmittel einhalten.

Die Freistellungsbescheinigung wird kostenlos ausgestellt

Es werden nur Anfragen berücksichtigt, die auf die beschriebene Weise eingegangen sind.

Letzte Aktualisierung: 06/05/2022

Pubblicato il: 16/03/2022

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