Öffentliche Bekanntmachung über Maßnahmen zur Unterstützung von Bürgern mit Wohnsitz in Latium, die an onkologischen Erkrankungen leiden und auf der Warteliste für eine Organ- oder Knochenmarktransplantation stehen, gemäß der Regionalverordnung Nr. 586 vom 6. August 2020

Beschluss Nr. 455 vom 15.06.2021 – Öffentliche Bekanntmachung über Maßnahmen zur Unterstützung von Bürgern mit Wohnsitz in Latium, die an onkologischen Erkrankungen leiden und auf der Warteliste für die Transplantation fester Organe oder Knochenmark stehen, gemäß der Regionalverordnung Nr. 586 vom 6. August 2020.

Alle Personen mit onkologischen Erkrankungen und auf der Warteliste für Transplantationen, die die in derselben Mitteilung beschriebenen Anforderungen erfüllen, können einen Beitrag beantragen.

Fälligkeitsdatum: 

Samstag, 31. Juli 2021

Letzte Aktualisierung: 10/03/2022

Pubblicato il: 16/06/2021

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