Um die Ausübung des Wahlrechts durch die Wähler unter den Bedingungen der häuslichen Isolierung für COVID-19 (Gesetzesdekret Nr. 41 vom 04.05.22, umgewandelt in das Gesetz Nr. 84 vom 30.06.2022) zu gewährleisten, muss der Wähler unter anderem dem Bürgermeister der Gemeinde, in deren Listen er eingetragen ist, eine Bescheinigung des von den zuständigen Organen des örtlichen Gesundheitsbetriebs benannten medizinischen Beamten vorlegen, aus der hervorgeht, dass die im Gesetzesdekret über das Recht auf häusliche Stimmabgabe (häusliche Behandlung oder Isolationsbedingungen für Covid-19) vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.
Aus den oben genannten Gründen können die betroffenen Personen die Ausstellung der oben genannten Zertifizierung bei den örtlich zuständigen SISP (Hygiene- und Gesundheitsdienste) beantragen, indem sie eine E-Mail an eine der folgenden Adressen senden:
sisp.distrettob@aslfrosinone.it für alle Gemeinden in den Bezirken A und B ASL FR
sisp.distrettoc@aslfrosinone.it für alle Gemeinden im Gebiet des Bezirks C ASL FR
sisp.distrettod@aslfrosinone.it für alle Gemeinden im Gebiet des Bezirks D ASL FR
Die E-Mail muss den folgenden Vermerk enthalten: „Antrag auf Covid-19-Zertifizierung für Wahlzwecke“ und im Text der E-Mail muss der Antragsteller die folgenden Daten angeben:
- name, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Wohnadresse.
Der E-Mail muss eine Kopie des Ausweisdokuments und eine Kopie des Positivbefunds für Covid-19 beigefügt werden.
Anfragen, die per E-Mail auf die oben genannte Weise bis zum 25.09.2022 16.00 Uhr eingehen, werden von den SISPs bearbeitet.