Mit 94,5% für die ASL aus Frosinone ist es das Unternehmen mit der besten Leistung in Bezug auf die Bewertung der Einhaltung der Impfpflicht im Schulalter.
Daten, die darauf hinweisen, dass die Abdeckung in den Schulen der Provinzen praktisch vollständig ist und daher das Risiko einer Exposition gegenüber übertragbaren Krankheiten in der abwesenden Schulbevölkerung besteht.
Die Impfpflicht wurde 2017 mit dem Gesetz 119 eingeführt, das notwendig wurde, um der Verringerung der Impfquote entgegenzuwirken, die in jenen Jahren in Italien zu verzeichnen war. Die Gesetzgebung sieht zehn obligatorische Impfungen für Minderjährige zwischen null und sechzehn Jahren und für unbegleitete ausländische Minderjährige vor:
- poliomyelitis
- anti-Diphtherie
- anti-Tetanus
- anti-Hepatitis B
- gegen Keuchhusten
- anti-Haemophilus influenzae Typ b
- anti-Masern
- anti-Röteln
- anti-Mumps
- anti-Varizellen.
Die Verbindlichkeit für die letzten vier (Anti-Masern, Anti-Röteln, Anti-Mumps, Anti-Varizellen) unterliegt einer Überprüfung alle drei Jahre auf der Grundlage der epidemiologischen Daten und der erreichten Impfabdeckungen.
Darüber hinaus sind die folgenden Impfungen von den Regionen und autonomen Provinzen aktiv und kostenlos, jedoch ohne Impfpflicht, angeboten:
- anti-Meningokokken B
- anti-Meningokokken A, C, W,Y
- anti-Pneumokokken
- anti-Rotavirus.
Ein Ergebnis, das von der ASL Frosinone erzielt wurde, das Ergebnis einer sorgfältigen Arbeit, bei der die in den Papierregistern und im Computerprogramm des Unternehmens vorhandenen Daten mit den im regionalen Impfregister (AVR) eingetragenen Daten gekreuzt wurden. Etwa 3400 Überprüfungen durch das Gesundheitspersonal.
Dadurch wurden die bestehenden Nichterfüllungen identifiziert und der AVR gemeldet. Es liegt dann an den Schulen, durch das Impfregister zu sehen, wer in Verzug ist, und die Eltern zu warnen, für die Impfung ihres Kindes zu sorgen.