Bekanntmachung vorbehalten für Finanzinstitute und/oder Gesellschaften für den Abschluss von Darlehensvereinbarungen, die durch “Zahlungsdelegation” für die Mitarbeiter der Firma ASL in Frosinone zu tilgen sind

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Sanitätsunternehmen beabsichtigt, spezielle Vereinbarungen mit Kreditinstituten, Finanzgesellschaften gemäß Art. 15 des Präsidialerlasses 180/1950 zu erneuern und/oder neu abzuschließen, um seinen Mitarbeitern den Zugang zu delegierten Darlehen zu ermöglichen.

Die an den Finanzierungsverträgen interessierten Unternehmen müssen in der Liste /dem Verzeichnis der Finanzintermediäre oder Banken eingetragen sein, die gemäß den Artikeln 106 und 107 des D.Lgs.385/93 und dem Gesetzesdekret n.141/2010 im Finanzsektor tätig sein dürfen.

Institute und Unternehmen, die im Besitz der oben genannten Anforderungen sind, die sie beim Unternehmen beantragen, können ab Januar 2023 auf den Abschluss einer speziellen Vereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren gemäß der mit Beschluss NR. 58 VOM 26.01.2023 und dem beigefügten Schema der Vereinbarung genehmigten Verordnung zugreifen.

Anfragen sind per Pec an die UOC Entwicklung und Aufwertung der Humanressourcen zu richten:  protocollo@pec.aslfrosinone.it

Nach erfolgreichem Abschluss der Untersuchung wird die Vereinbarung vom betroffenen Institut und der ASL Frosinone unterzeichnet.

Am Ende des Vertragsabschlussverfahrens können die Zahlungsdelegationen für die von dem vertragsgebundenen Kreditinstitut an die Mitarbeiter dieser Verwaltung gewährten Finanzierungen aktiviert werden.

Der Interimsdirektor
UOC Entwicklung und Aufwertung der Humanressourcen
Dr. Vincenzo Brusca

Letzte Aktualisierung: 01/02/2023

Pubblicato il: 01/02/2023

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