Beschlüsse und Bestimmungen, die gemäß Art. 32 des Gesetzes Nr. 69 vom 18.06.2009 eingesehen und heruntergeladen werden können
Hinweise: Die Nutzer dieses Dienstes werden darüber informiert, dass die hier veröffentlichten personenbezogenen Daten nur unter den Bedingungen wiederverwendet werden können, die in den geltenden Rechtsvorschriften über die Wiederverwendung öffentlicher Daten (EU-Richtlinie 2003/98/EG und Gesetzesdekret 36/2006 zur Umsetzung derselben) vorgesehen sind, in Übereinstimmung mit den Zwecken, für die die Daten erhoben und aufgezeichnet wurden, und in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
Das Recht auf Zugang zu den Akten kann gemäß dem Gesetz 241/90 und seinen nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen sowie über das Institut für Bürgerzugang ausgeübt werden, das mit dem Gesetzesdekret Nr. 97 vom 25. Mai 2016 geregelt ist.
Alle hier veröffentlichten Beschlüsse und Bestimmungen wurden gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets vom 30. Juni 2003 Nr. 196 Kodex zum Schutz personenbezogener Daten und seine nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.