Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 5 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 / Art. 2, Abs. 9-bis, Gesetz 241/90 | “Einfacher” Bürgerzugang zu Daten, Dokumenten und Informationen, die der Veröffentlichungspflicht unterliegen | Name des Verantwortlichen für Korruptionsprävention und Transparenz, dem der Antrag auf Bürgerzugang vorgelegt wird, sowie Modalitäten für die Ausübung dieses Rechts unter Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-Postfächer und Name des Inhabers der Ersatzvollmacht, der im Falle einer Verzögerung oder Nichtbeantwortung aktiviert werden kann, unter Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-Postfächer | Rechtzeitig |
Art. 5 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013 | “Allgemeiner” Bürgerzugang zu weiteren Daten und Dokumenten | Namen der zuständigen Ämter, bei denen der Antrag auf Bürgerzugang gestellt wird, sowie Modalitäten für die Ausübung dieses Rechts unter Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-Boxen | Rechtzeitig |
ANAC FOIA-Richtlinien (vom 1309/2016) | Zugriffsprotokoll | Liste der Anträge auf Zugang (Akten, Hausnummer und allgemein) mit Angabe des Gegenstands und des Datums des Antrags sowie des entsprechenden Ergebnisses mit dem Datum der Entscheidung | Halbjährlich |