Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 47 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 | Sanktionen bei unterlassener oder unvollständiger Datenübermittlung durch Inhaber von Führungsaufgaben | Sanktionsmaßnahmen gegen den Verantwortlichen für die unterlassene oder unvollständige Übermittlung der in Artikel 14 genannten Daten in Bezug auf die Gesamtvermögenslage des Amtsinhabers zum Zeitpunkt des Amtsantritts, das Eigentum an Unternehmen, die eigenen Aktienbeteiligungen sowie alle Vergütungen, zu denen der Amtsantritt berechtigt | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |