Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 17 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 | Nicht unbefristetes Personal (in Tabellen zu veröffentlichen) | Personal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, einschließlich des Personals, das den Büros der direkten Zusammenarbeit mit den politischen Leitungsgremien zugewiesen ist | Jährlich (Art. 17 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013) |
Art. 17 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013 | Personalkosten nicht unbefristet (in Tabellen zu veröffentlichen) | Gesamtkosten des Personals mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, insbesondere in Bezug auf das Personal, das den Büros der direkten Zusammenarbeit mit den politischen Leitungsgremien zugewiesen ist | Vierteljährlich (Art. 17 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013) |