Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 21 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013 | Zusatzverträge | Ergänzungsverträge, die mit dem technisch-finanziellen Bericht und dem erläuternden Bericht abgeschlossen und von den Kontrollorganen (Rechnungsprüferkollegium, Rechnungsprüfungskollegium, zentrale Finanzämter oder ähnliche in den jeweiligen Rechtsordnungen vorgesehene Organe) zertifiziert wurden | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 21 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013 Art. 55 Abs. 4 GvD Nr. 150/2009 | Kosten Zusatzverträge | Spezifische Informationen über die Kosten der Zusatzverhandlungen, die von den internen Kontrollorganen bescheinigt werden und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen übermittelt werden, das zu diesem Zweck im Einvernehmen mit dem Rechnungshof und dem Vorsitz des Ministerrats – Ministerium für öffentlichen Dienst – ein spezielles Erhebungsmodell erstellt | Jährlich (Art. 55 Abs. 4 GvD Nr. 150/2009) |