Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 14, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 | Aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Führungskräfte (Dokumentation zur Veröffentlichung auf der Website) | Ernennungs- oder Proklamationsurkunde mit Angabe der Dauer des Mandats oder des Wahlmandats | Keine |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013 | ” | Lebenslauf | Keine |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013 | Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Amtsantritt | Keine | |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013 | Aus öffentlichen Mitteln gezahlte Beträge für Dienstreisen und Dienstreisen | Keine | |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. d) GvD Nr. 33/2013 | Daten in Bezug auf die Übernahme anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und die damit verbundenen Vergütungen aus irgendeinem Grund | Keine | |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. e) GvD Nr. 33/2013 | Sonstige etwaige Aufgaben mit Kosten zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der zustehenden Vergütungen | Keine | |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 441/1982 | 1) Kopien der Steuererklärungen, die sich auf den Zeitraum der Beauftragung beziehen; 2) Kopie der Steuererklärung nach Beendigung der Beauftragung oder des Amtes, innerhalb eines Monats nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Einreichung der Erklärung [Für die Person, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (NB: gegebenenfalls mit dem Nachweis der fehlenden Zustimmung)] (NB: Es ist notwendig, die Veröffentlichung sensibler Daten durch geeignete Maßnahmen seitens der betroffenen Person oder der Verwaltung zu beschränken) | Keine | |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 4 des Gesetzes Nr. 441/1982 | 3) Erklärung zu den Veränderungen der Vermögenssituation seit der letzten Bescheinigung [Für die Person, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten bis zum zweiten Grad, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung)] | Keine (muss nur einmal innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Auftrags eingereicht werden). |