Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 20 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013 | Prämiendaten (in Tabellen zu veröffentlichen) | Kriterien, die in den Mess- und Leistungsbewertungssystemen für die Zuordnung der Zusatzbehandlung definiert sind | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
” | ” | Verteilung der Zusatzbehandlung in aggregierter Form, um den Grad der Selektivität bei der Verteilung von Prämien und Anreizen zu berücksichtigen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
” | ” | Grad der Differenzierung der Verwendung der Belohnung sowohl für Führungskräfte als auch für Mitarbeiter | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |