Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 37, Abs. 3-bis, Gesetzesdekret Nr. 69/2013 | Sanktionen für die Nichteinhaltung oder unvollständige Übermittlung von Daten durch die Inhaber von politischen, administrativen, leitenden oder Regierungsaufgaben | Sanktionsmaßnahmen gegen den Verantwortlichen für die unterlassene oder unvollständige Übermittlung der in Artikel 14 genannten Daten in Bezug auf die Gesamtvermögenslage des Amtsinhabers zum Zeitpunkt des Amtsantritts, das Eigentum an Unternehmen, die eigenen Aktienbeteiligungen sowie alle Vergütungen, zu denen der Amtsantritt berechtigt | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |