Art. 13, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 | Inhaber politischer Ämter gemäß Art. 14 Abs. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 (in Tabellen zu veröffentlichen) | Politische Leitungs-, Verwaltungs- und Leitungsorgane mit Angabe ihrer jeweiligen Zuständigkeiten | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 | ” | Ernennungs- oder Proklamationsurkunde mit Angabe der Dauer des Mandats oder des Wahlmandats | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013 | ” | Lebenslauf | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013 | ” | Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Amtsantritt | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. d) GvD Nr. 33/2013 | ” | Aus öffentlichen Mitteln gezahlte Beträge für Dienstreisen und Dienstreisen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. d) GvD Nr. 33/2013 | ” | Daten in Bezug auf die Übernahme anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und die damit verbundenen Vergütungen aus irgendeinem Grund | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. e) GvD Nr. 33/2013 | ” | Sonstige etwaige Aufgaben mit Kosten zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der zustehenden Vergütungen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 1) Erklärung über dingliche Rechte an unbeweglichen und beweglichen Gütern, die in öffentlichen Registern eingetragen sind, Eigentum an Unternehmen, Aktien von Unternehmen, Anteile an Unternehmen, Ausübung des Amtes eines Verwalters oder Bürgermeisters von Unternehmen, mit der Anbringung der Formel “Zu meiner Ehre bestätige ich, dass die Erklärung der Wahrheit entspricht” [Für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung) und sich auf den Zeitpunkt der Amtsübernahme beziehen] | Keine (muss nur einmal innerhalb von 3 Monaten nach der Wahl, Ernennung oder Erteilung des Auftrags eingereicht werden und bleibt bis zur Beendigung des Auftrags oder des Mandats veröffentlicht). |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 2) Kopie der letzten Steuererklärung, die der Einkommensteuer natürlicher Personen unterliegt [Für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung)] (Hinweis: Es ist notwendig, die Veröffentlichung sensibler Daten durch geeignete Maßnahmen der betroffenen Person oder der Verwaltung einzuschränken) | Innerhalb von 3 Monaten nach Wahl, Ernennung oder Auftragserteilung |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 3) Erklärung über die entstandenen Kosten und die übernommenen Verpflichtungen für die Wahlpropaganda oder Bescheinigung, dass ausschließlich Propagandamaterial und -mittel verwendet wurden, die von der Partei oder politischen Gruppierung, deren Liste das Subjekt angehört hat, vorbereitet und zur Verfügung gestellt wurden, mit der Anbringung der Formel “Ich bezeuge zu meiner Ehre, dass die Erklärung der Wahrheit entspricht” (mit beigefügten Kopien der Erklärungen über Finanzierungen und Beiträge in Höhe von mehr als 5.000 € im Jahr) | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 3 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 4) Bescheinigung über die Veränderungen der Vermögenssituation im Vorjahr und Kopie der Steuererklärung [für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: ggf. Nachweis der fehlenden Zustimmung)] | Jährlich |
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 | Inhaber von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsaufgaben gemäß Art. 14, Abs. 1-bis des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 | Ernennungs- oder Proklamationsurkunde mit Angabe der Dauer des Mandats oder des Wahlmandats | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013 | ” | Lebenslauf | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013 | ” | Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Amtsantritt | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. d) GvD Nr. 33/2013 | ” | Aus öffentlichen Mitteln gezahlte Beträge für Dienstreisen und Dienstreisen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. e) GvD Nr. 33/2013 | ” | Daten in Bezug auf die Übernahme anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und die damit verbundenen Vergütungen aus irgendeinem Grund | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. e) GvD Nr. 33/2013 | ” | Sonstige etwaige Aufgaben mit Kosten zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der zustehenden Vergütungen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 1) Erklärung über dingliche Rechte an unbeweglichen und beweglichen Gütern, die in öffentlichen Registern eingetragen sind, Eigentum an Unternehmen, Aktien von Unternehmen, Anteile an Unternehmen, Ausübung des Amtes eines Verwalters oder Bürgermeisters von Unternehmen, mit der Anbringung der Formel “Zu meiner Ehre bestätige ich, dass die Erklärung der Wahrheit entspricht” [Für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung) und sich auf den Zeitpunkt der Amtsübernahme beziehen] | Keine (muss nur einmal innerhalb von 3 Monaten nach der Wahl, Ernennung oder Erteilung des Auftrags eingereicht werden und bleibt bis zur Beendigung des Auftrags oder des Mandats veröffentlicht). |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 2) Kopie der letzten Steuererklärung, die der Einkommensteuer natürlicher Personen unterliegt [Für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung)] (Hinweis: Es ist notwendig, die Veröffentlichung sensibler Daten durch geeignete Maßnahmen der betroffenen Person oder der Verwaltung einzuschränken) | Innerhalb von 3 Monaten nach Wahl, Ernennung oder Auftragserteilung |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 3) Erklärung über die entstandenen Kosten und die übernommenen Verpflichtungen für die Wahlpropaganda oder Bescheinigung, dass ausschließlich Propagandamaterial und -mittel verwendet wurden, die von der Partei oder politischen Gruppierung, deren Liste das Subjekt angehört hat, vorbereitet und zur Verfügung gestellt wurden, mit der Anbringung der Formel “Ich bezeuge zu meiner Ehre, dass die Erklärung der Wahrheit entspricht” (mit beigefügten Kopien der Erklärungen über Finanzierungen und Beiträge in Höhe von mehr als 5.000 € im Jahr) | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 3 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 4) Bescheinigung über die Veränderungen der Vermögenssituation im Vorjahr und Kopie der Steuererklärung [für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (Hinweis: ggf. Nachweis der fehlenden Zustimmung)] | Jährlich |
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 | Aus dem Amt ausgeschieden (Dokumentation zur Veröffentlichung auf der Website) | Ernennungsurkunde mit Angabe der Dauer des Auftrags | Keine |
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 | ” | Lebenslauf | Keine |
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 | ” | Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Amtsantritt | Keine |
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 | ” | Aus öffentlichen Mitteln gezahlte Beträge für Dienstreisen und Dienstreisen | Keine |
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 | ” | Daten in Bezug auf die Übernahme anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und die damit verbundenen Vergütungen aus irgendeinem Grund | Keine |
Art. 14, Abs. 1, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 | ” | Sonstige etwaige Aufgaben mit Kosten zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der zustehenden Vergütungen | Keine |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 1) Kopien der Steuererklärungen, die sich auf den Zeitraum der Beauftragung beziehen; 2) Kopie der Steuererklärung nach Beendigung der Beauftragung oder des Amtes, innerhalb eines Monats nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Einreichung der Erklärung [Für das Subjekt, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten innerhalb des zweiten Grades, sofern diese es zulassen (NB: evtl. Nachweis der fehlenden Zustimmung)] (NB: Es ist notwendig, die Veröffentlichung sensibler Daten durch geeignete Maßnahmen seitens des Betroffenen oder der Verwaltung zu beschränken) | Keine |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 3) Erklärung über die angefallenen Kosten und die übernommenen Verpflichtungen für die Wahlpropaganda oder Bescheinigung, dass ausschließlich Propagandamaterial und -mittel verwendet wurden, die von der Partei oder politischen Formation, deren Liste die Person angehört hat, in Bezug auf die Amtszeit vorbereitet und zur Verfügung gestellt wurden (mit beigefügten Kopien der Erklärungen über Finanzierungen und Beiträge in Höhe von mehr als 5.000 € im Jahr) | Keine |
Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 441/1982 | ” | 4) Erklärung zu den Veränderungen der Vermögenssituation seit der letzten Bescheinigung [Für die Person, den nicht getrennten Ehegatten und die Verwandten bis zum zweiten Grad, sofern diese es zulassen (Hinweis: gegebenenfalls Nachweis der fehlenden Zustimmung)] | Keine (muss nur einmal innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Auftrags eingereicht werden). |