Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 13 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013 | Aufteilung der Büros | Angabe der Zuständigkeiten der einzelnen Ämter, auch auf nicht allgemeiner Führungsebene, die Namen der verantwortlichen Führungskräfte der einzelnen Ämter | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 13 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013 | Organigramm (in Form eines Organigramms zu veröffentlichen, so dass jedem Büro ein Link zu einer Seite zugewiesen wird, die alle von der Norm vorgesehenen Informationen enthält) | Darstellung der Organisation der Verwaltung in vereinfachter Form zum Zwecke der vollständigen Zugänglichkeit und Verständlichkeit der Daten durch Organigramm oder ähnliche grafische Darstellungen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 13 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013 | Organigramm (in Form eines Organigramms zu veröffentlichen, so dass jedem Büro ein Link zu einer Seite zugewiesen wird, die alle von der Norm vorgesehenen Informationen enthält) | Namen der verantwortlichen Führungskräfte der einzelnen Ämter | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |