Maßnahmen Organe politische Ausrichtung

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 23 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 /Art. 1, Abs. 16 des Gesetzes Nr. 190/2012Maßnahmen Organe politische AusrichtungListe der Maßnahmen, mit besonderem Bezug auf die endgültigen Maßnahmen der Verfahren: Auswahl des Auftragnehmers für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, auch in Bezug auf die gewählte Auswahlmethode (Link zum Unterabschnitt “Ausschreibungen und Verträge”); Vereinbarungen, die von der Verwaltung mit privaten Subjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen geschlossen wurden.Halbjährlich (Art. 23 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)

Beschlüsse Generaldirektion 2. Halbjahr 2022 (PDF)

Beschlüsse Generaldirektion 2. Halbjahr 2022 (XLS)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 28/02/2022

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