Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 23 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 /Art. 1, Abs. 16 des Gesetzes Nr. 190/2012 | Maßnahmen der Verwaltungsdirektoren | Liste der Maßnahmen, mit besonderem Bezug auf die endgültigen Maßnahmen der Verfahren: Auswahl des Auftragnehmers für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, auch in Bezug auf die gewählte Auswahlmethode (Link zum Unterabschnitt “Ausschreibungen und Verträge”); Vereinbarungen, die von der Verwaltung mit privaten Subjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen geschlossen wurden. | Halbjährlich (Art. 23 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013) |