Beteiligungsgesellschaften

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 22 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013Daten der Beteiligungsgesellschaften (in Tabellen zu veröffentlichen)Liste der Unternehmen, an denen die Verwaltung direkt Beteiligungen hält, auch Minderheitsbeteiligungen, mit Angabe des Umfangs, der übertragenen Funktionen und der Tätigkeiten, die zugunsten der Verwaltung oder der anvertrauten öffentlichen Dienstleistungstätigkeiten durchgeführt werden, mit Ausnahme von Unternehmen, die von öffentlichen Verwaltungen mit Aktien gehalten werden, die an geregelten Märkten in Italien oder anderen Ländern der Europäischen Union notiert sind, und deren Tochtergesellschaften. (Art. 22, Abs. 6, Gesetzesdekret Nr. 33/2013)Jährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
Für jedes der Unternehmen:Jährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
Art. 22 Abs. 2 GvD Nr. 33/20131) FirmennameJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
2) Ausmaß der möglichen Beteiligung der VerwaltungJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
3) Dauer der VerpflichtungJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
4) Gesamtbelastung aus irgendeinem Grund, die für das Jahr auf dem Verwaltungshaushalt lastetJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
5) Anzahl der Verwaltungsvertreter in den Leitungsgremien und die ihnen jeweils zustehende GesamtvergütungJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
6) Bilanzergebnisse der letzten drei GeschäftsjahreJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
7) Aufgaben des Verwalters der Gesellschaft und deren GesamtvergütungJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
Art. 20 Abs. 3 GvD Nr. 39/2013Erklärung über das Nichtvorhandensein eines der Gründe für die Nichtübertragbarkeit des Auftrags (Link zur Website der Körperschaft)Rechtzeitig (Art. 20 Abs. 1 GvD Nr. 39/2013)
Art. 20 Abs. 3 GvD Nr. 39/2014Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Auftragserteilung (Link zur Website der Körperschaft)Jährlich (Art. 20 Abs. 2 GvD Nr. 39/2013)
Art. 22 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013Link zu den institutionellen Websites der BeteiligungsgesellschaftenJährlich (Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
Art. 22, Abs. 1 Buchst. d-bis, GvD Nr. 33/2013MaßnahmenMaßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung von Beteiligungsgesellschaften, dem Erwerb von Beteiligungen an bereits gegründeten Gesellschaften, der Verwaltung öffentlicher Beteiligungen, der Veräußerung von Beteiligungen, der Notierung von öffentlich kontrollierten Gesellschaften an geregelten Märkten und der regelmäßigen Rationalisierung öffentlicher Beteiligungen, die in der gemäß Artikel 18 des Gesetzes Nr. 124 vom 7. August 2015 (Art. 20 des Gesetzesdekrets 175/2016) erlassenen Gesetzesverordnung vorgesehen sindRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 19 Abs. 7 GvD Nr. 175/2016Maßnahmen, mit denen die öffentlichen Verwaltungen der Unternehmen spezifische jährliche und mehrjährige Ziele für die gesamten Betriebskosten, einschließlich der Personalkosten, der Tochtergesellschaften festlegenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Maßnahmen, mit denen die öffentlich kontrollierten Unternehmen die konkrete Verfolgung der spezifischen jährlichen und mehrjährigen Ziele für die gesamten Betriebskosten gewährleistenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 28/02/2022

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