Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 31 GvD Nr. 33/2013 | Erhebungen Rechnungshof | Alle Feststellungen des Rechnungshofs, auch wenn sie nicht in Bezug auf die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltungen selbst und ihrer Büros aufgenommen wurden | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |