Rechnungshof

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 31 GvD Nr. 33/2013Erhebungen RechnungshofAlle Feststellungen des Rechnungshofs, auch wenn sie nicht in Bezug auf die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltungen selbst und ihrer Büros aufgenommen wurdenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 01/03/2022

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