Das System zur Erfassung von Wartezeiten (TDA) überwacht wöchentlich die Prozentsätze der gebuchten ambulanten Leistungen innerhalb der regionalen Standardzeiten.
Die Überwachung erfolgt nur an den Erstzugangsleistungen.
Nicht unter das Monitoring fallen:
• Kontrollbesuche,
• die in die Screening-Programme aufgenommenen Leistungen,
• freiberufliche Leistungen.
Beschreibung des Überwachungssystems
Für jede Leistung werden die Wartezeiten erfasst, die dem Bürger zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt wurden.
Die überwachte Wartezeit ist die sogenannte “Ex-ante” -Zeit, die dem Benutzer zum Zeitpunkt der Buchung selbst angezeigt wird.
Die Wartezeit wird in Tagen berechnet und besteht aus dem Zeitintervall zwischen dem Kontaktdatum des Benutzers mit dem Reservierungssystem und dem Datum des zugewiesenen Termins (entspricht somit der erwarteten Wartezeit).
Wenn der Bürger nach seiner Wahl das ihm vorgeschlagene Datum der ersten Verfügbarkeit nicht akzeptiert, wird die Reservierung nicht in die Überwachung einbezogen.
Zur wirksamen Bewältigung des immer größeren Pflegebedarfs hat das nationale Gesundheitssystem ein System eingeführt, das auf den klinischen Prioritäten basiert, die der Arzt in der Aufforderung angegeben hat, um die Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der Dringlichkeit zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde das Ausfüllen des Feldes „Prioritätsklasse“ in der Verpflichtung für die Erstzugangsleistungen obligatorisch gemacht.
Im regionalen Wartelisten-Governance-Plan (PRGLA) sind die für ambulante Fachleistungen verwendeten Prioritätsklassen aufgeführt, die die maximalen Zeiten angeben, in denen eine Leistung erbracht werden muss:
• U = dringend – innerhalb von 72 Stunden zu zahlen;
• B = kurz – innerhalb von 10 Tagen auszuzahlen;
• D = aufschiebbar – innerhalb von 30 Tagen für Besuche und innerhalb von 60 Tagen für instrumentelle Leistungen zu erbringen;
• P = programmierbar – innerhalb von 120 Tagen auszugeben.
Die Garantie der maximalen Zeiten, in denen eine Leistung erbracht werden muss, hängt vom territorialen Bereich ab, der anhand des Wohnsitzes des Bürgers und der Art der beantragten Leistung definiert wird. Die Garantie erlischt, wenn der Bürger nach seiner Wahl die erste Verfügbarkeit in seinem Gebiet nicht akzeptiert und frei wählt, die Leistung in einer anderen Struktur als der ersten Verfügbarkeit zu buchen. In diesem Fall wird die Buchung nicht in die Nachverfolgung einbezogen.
In Umsetzung des regionalen Umsetzungsplans der Wartelisten hat die ASL Frosinone den betrieblichen Umsetzungsplan der Wartelisten 2023-2025 erstellt. Der oben genannte Plan identifiziert die territorialen Garantiebereiche (ATG), die je nach Art der Leistung identifiziert werden.
Die Bereiche sind:
• Distrikt, für Leistungen mit geringer und mittlerer Komplexität
• Unternehmen (auf der Ebene des Krankenhauses), für Leistungen von mittlerer und hoher Komplexität
• überbetrieblich oder regional, für hohe und sehr hohe Spezialitätenleistungen.
Zur Vertiefung:
• Liste der überwachten Erstzugangsleistungen mit den entsprechenden territorialen Garantiebereichen, die im Regionalplan (ATG) vorgeschlagen werden;
• Die im Umsetzungsplan des Unternehmens für die Wartelisten 2023-2025 festgelegten ATG.
Die ASL garantiert auch die Schutzwege gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, um den Benutzern den Zugang zu den Leistungen in Übereinstimmung mit den Zeitplänen zu gewährleisten, die in den vom verschreibenden Arzt angegebenen Prioritätsklassen angegeben sind.
Zur Vertiefung:
Die ASL verstärkt auch die Methoden zur Überwachung der Wartezeiten in Übereinstimmung mit den regionalen Angaben zu diesem Thema und in Synergie mit den anderen Gesundheitsstrukturen des Territoriums, unter Einhaltung der Transparenzverpflichtungen gemäß Gesetzesdekret 33/2013 und nachfolgenden Änderungen.
• Überwachung der Wartezeiten für ambulante Fachleistungen
• Überwachung der Wartezeiten bei stationären Tätigkeiten
Die ASL beteiligt sich auch an regionalen Projekten zur Abschaffung von Wartelisten.
Zur Vertiefung:
• Wartelisten: Hier sind die zusätzlichen Dienstleistungen, um sie abzubauen
Die Buchung von Gesundheitsleistungen kann erfolgen:
- Rufen Sie die Nummer 069939 an, um Besuche, diagnostische und fachärztliche Untersuchungen in den verschiedenen Krankenhausbetrieben und in den Kliniken der ASL in Rom und Latium zu buchen. Der Service ist von Montag bis Freitag von 7.30 bis 19.30 Uhr und am Samstag von 7.30 bis 13.00 Uhr verfügbar.
- Über das Online-Buchungssystem für Gesundheitsleistungen – RECUP – Smart buchen
- Füllen Sie das Formular auf der folgenden Seite aus, um vom Telefonanbieter kontaktiert zu werden und Ihre Reservierungen anzufordern oder zu verschieben
- Mit dem FARMAReCUP-System
Nützliche Links
• ReCUP – Buchung von Gesundheitsleistungen
• FARMAReCUP
Dokumente
• Nationaler Plan zur Verwaltung der Wartelisten (PNGLA) für den Dreijahreszeitraum 2019-2021;
• Regionalplan für die Verwaltung der Wartelisten 2019-2021 – Dekret des Kommissars vom 25. Juli 2019, Nr. U00302;
• Handbuch RAO – Agenas
• Überwachung der Wartezeiten für die in intramuraler freiberuflicher Tätigkeit erbrachten Leistungen
Wartelisten für ASL
Nachfolgend finden Sie die Links zu den Seiten, die den Wartelisten auf den Unternehmenswebsites jeder ASL gewidmet sind
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