Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 29 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 Art. 5, Abs. 1, Ministerialdekret vom 26. April 2011 | Kostenvoranschlag | Dokumente und Anhänge des Haushaltsvoranschlags sowie Daten zum Haushaltsvoranschlag für jedes Jahr in zusammengefasster, aggregierter und vereinfachter Form, auch unter Verwendung grafischer Darstellungen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 29, Abs. 1-bis, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und Ministerialdekret vom 29. April 2016 | ” | Daten zu den Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsvoranschläge in einem offenen tabellarischen Format, um den Export, die Verarbeitung und die Wiederverwendung zu ermöglichen. | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 29 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 Art. 5, Abs. 1, Ministerialdekret vom 26. April 2011 | Abschlussbilanz | Dokumente und Anhänge des Jahresabschlusses sowie Daten zum Jahresabschluss jedes Jahres in zusammengefasster, aggregierter und vereinfachter Form, auch unter Verwendung grafischer Darstellungen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 29, Abs. 1-bis, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und Ministerialdekret vom 29. April 2016 | ” | Daten zu den Einnahmen und Ausgaben der Jahresabschlüsse in einem offenen tabellarischen Format, um den Export, die Verarbeitung und die Wiederverwendung zu ermöglichen. | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |