Kostenvoranschlag und Abschlussbilanz

Normative ReferenzBezeichnung der einzelnen VerpflichtungInhalt der VerpflichtungAktualisierung
Art. 29 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 Art. 5, Abs. 1, Ministerialdekret vom 26. April 2011KostenvoranschlagDokumente und Anhänge des Haushaltsvoranschlags sowie Daten zum Haushaltsvoranschlag für jedes Jahr in zusammengefasster, aggregierter und vereinfachter Form, auch unter Verwendung grafischer DarstellungenRechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 29, Abs. 1-bis, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und Ministerialdekret vom 29. April 2016Daten zu den Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsvoranschläge in einem offenen tabellarischen Format, um den Export, die Verarbeitung und die Wiederverwendung zu ermöglichen.Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 29 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 Art. 5, Abs. 1, Ministerialdekret vom 26. April 2011
Abschlussbilanz

Dokumente und Anhänge des Jahresabschlusses sowie Daten zum Jahresabschluss jedes Jahres in zusammengefasster, aggregierter und vereinfachter Form, auch unter Verwendung grafischer Darstellungen
Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)
Art. 29, Abs. 1-bis, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und Ministerialdekret vom 29. April 2016Daten zu den Einnahmen und Ausgaben der Jahresabschlüsse in einem offenen tabellarischen Format, um den Export, die Verarbeitung und die Wiederverwendung zu ermöglichen.Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013)

Letzte Aktualisierung: 27/06/2023

Pubblicato il: 28/02/2022

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