Null Bürokratie

Art. 37 Abs. 3 GvD Nr. 69/2013

Fälle, in denen die Erteilung der zuständigen Genehmigungen durch eine Mitteilung der betroffenen Person ersetzt wird

Daten, die gemäß Gesetzesdekret 10/2016 nicht mehr der Veröffentlichungspflicht unterliegen

Nicht ASL-relevante Daten

Letzte Aktualisierung: 02/04/2024

Pubblicato il: 14/06/2023

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