Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
---|---|---|---|
Art. 37 Abs. 3 GvD Nr. 69/2013 | Null Bürokratie | Fälle, in denen die Erteilung der zuständigen Genehmigungen durch eine Mitteilung der betroffenen Person ersetzt wird | Daten, die gemäß Gesetzesdekret 10/2016 nicht mehr der Veröffentlichungspflicht unterliegen |
Art. 37, Abs. 3-bis, Gesetzesdekret Nr. 69/2013 | Kontrollpflichtige Tätigkeiten | Liste der Tätigkeiten der kontrollierten Unternehmen (d. h. für die die zuständigen öffentlichen Verwaltungen die Genehmigung, die zertifizierte Meldung der Aufnahme der Tätigkeit oder die bloße Mitteilung für erforderlich halten) | Daten, die gemäß Gesetzesdekret 10/2016 nicht mehr der Veröffentlichungspflicht unterliegen |