Zeitplan mit Angabe der Termine für das Inkrafttreten der neuen administrativen Verpflichtungen für Bürger und Unternehmen, die von den Verwaltungen gemäß den im Ministerialdekret vom 8. November 2013 festgelegten Modalitäten eingeführt wurden
Art. 12 Abs. 1-bis GvD Nr. 33/2013
Gemäß Absatz 1.bis des Art. 12 des Gesetzesdekrets 33/2013 in der durch das Gesetzesdekret 97/2016 geänderten Fassung macht das Ministerium für den öffentlichen Dienst auf seiner Website ein zusammenfassendes Schema des Zeitplans der administrativen Verpflichtungen für Bürger und Unternehmen sichtbar. Es wird daher auf diesen Link verwiesen