Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 12 Abs. 1-bis GvD Nr. 33/2013 | Fälligkeitsplan für administrative Verpflichtungen | Zeitplan mit Angabe der Termine für das Inkrafttreten der neuen administrativen Verpflichtungen für Bürger und Unternehmen, die von den Verwaltungen gemäß den im Ministerialdekret vom 8. November 2013 festgelegten Modalitäten eingeführt wurden | Rechtzeitig |
Art. 34 GvD Nr. 33/2013 | Auskunftsgebühren für Bürger und Unternehmen | Ministerial- oder interministerielle Verordnungen, allgemeine Verwaltungsmaßnahmen der staatlichen Verwaltungen zur Regelung der Ausübung von Genehmigungs-, Konzessions- oder Zertifizierungsbefugnissen sowie des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen oder der Gewährung von Vergünstigungen mit beigefügter Liste aller Informationslasten für Bürger und Unternehmen, die mit denselben Rechtsakten eingeführt oder beseitigt wurden | Daten, die gemäß Gesetzesdekret 97/2016 nicht mehr der Veröffentlichungspflicht unterliegen |