| | Für jede Verfahrensart: | |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. a) GvD Nr. 33/2013 | Verfahrensarten (in Tabellen zu veröffentlichen) | 1) kurze Beschreibung des Verfahrens mit Angabe aller nützlichen normativen Referenzen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. b) GvD Nr. 33/2013 | ” | 2) Organisationseinheiten, die für die Untersuchung verantwortlich sind | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013 | ” | 3) das Büro des Verfahrens, zusammen mit den Telefonnummern und dem institutionellen E-Mail-Postfach | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. c) GvD Nr. 33/2013 | ” | 4) gegebenenfalls das für den Erlass der endgültigen Maßnahme zuständige Amt unter Angabe des Namens des Verantwortlichen des Amtes zusammen mit den jeweiligen Telefonnummern und dem institutionellen E-Mail-Postfach | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. e) GvD Nr. 33/2013
| ” | 5) Modalitäten, mit denen die Betroffenen Informationen über laufende Verfahren erhalten können, die sie betreffen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. f) GvD Nr. 33/2013 | ” | 6) Frist, die in der normativen Regelung des Verfahrens für den Abschluss durch Erlass einer ausdrücklichen Maßnahme und alle anderen relevanten Verfahrensfristen festgelegt ist | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35, Abs. 1, Buchst. g), GvD Nr. 33/2013 | ” | 7) Verfahren, bei denen die Verwaltungsmaßnahme durch eine Erklärung des Betroffenen ersetzt werden kann oder das Verfahren mit dem Schweigen der Verwaltung enden kann | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. h) GvD Nr. 33/2013 | ” | 8) Instrumente des administrativen und gerichtlichen Schutzes, die gesetzlich zugunsten des Betroffenen anerkannt sind, während des Verfahrens gegen die abschließende Maßnahme oder in Fällen, in denen die Maßnahme über die vorgegebene Frist für ihren Abschluss hinaus erlassen wird, und die Möglichkeiten, sie zu aktivieren | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. i) GvD Nr. 33/2013 | ” | 9) Link für den Zugriff auf den Online-Dienst, sofern dieser bereits im Netzwerk verfügbar ist, oder voraussichtliche Zeiträume für seine Aktivierung | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35, Abs. 1, Buchst. l), GvD Nr. 33/2013 | ” | 10) Modalitäten für die Ausführung der gegebenenfalls erforderlichen Zahlungen mit den IBAN-Nummern des Zahlungskontos oder der Anrechnung der Einzahlung auf das Schatzamt, mit denen die Einzahler die Zahlungen per Bank- oder Postüberweisung vornehmen können, d. h. die Kennungen des Postgirokontos, auf dem die Einzahler die Zahlungen per Postbulletin vornehmen können, sowie die für die Einzahlung obligatorisch anzugebenden Zahlungskennungen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. m) GvD Nr. 33/2013 | ” | 11) Name des Subjekts, dem im Falle von Trägheit die Ersatzvollmacht erteilt wird, sowie Art und Weise der Aktivierung dieser Vollmacht unter Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-Boxen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
| | Bei Verfahren auf Antrag einer Partei: | |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. d) GvD Nr. 33/2013 | Verfahrensarten (in Tabellen zu veröffentlichen) | 1) Unterlagen und Dokumente, die dem Antrag beizufügen sind, und erforderliche Formulare, einschließlich Faksimiles für Selbstbescheinigungen | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |
Art. 35 Abs. 1 Buchst. d) GvD Nr. 33/2013 und Art. 1 Abs. 29 GvD 190/2012 | ” | 2) Ansprechpartner für Informationen, Zeiten und Zugangsmodalitäten mit Angabe von Adressen, Telefonnummern und institutionellen E-Mail-Postfächern, bei denen Anträge eingereicht werden können | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |