Normative Referenz | Bezeichnung der einzelnen Verpflichtung | Inhalt der Verpflichtung | Aktualisierung |
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Art. 35 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013 | Kontaktdaten der zuständigen Stelle | Telefonnummern und institutionelles E-Mail-Postfach des Büros, das für die Tätigkeiten zur Verwaltung, Gewährleistung und Überprüfung der Datenübertragung oder des direkten Zugriffs der Verwaltungen auf die Datenerfassung von Amts wegen und für die Durchführung der Kontrollen der Ersatzerklärungen zuständig ist | Rechtzeitig (gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013) |